15. April 2003

BUND kritisiert Verstöße gegen Hessisches Naturschutzgesetz

Von: Georg Niedermayer

Heppenheim. Völlig unverständlich ist das Verhalten der Stadt Heppenheim für den Kreisverband Bergstraße des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Bereich des Nordufers des Bruchsees. Im Jahre 2001 beantragte der zuständige Sachbearbeiter vorschriftsgemäß eine Erlaubnis für Pflege- und Rodungsarbeiten am Nordufer des Bruchsees. Damit sollte u.a. Blickbezüge zum Seeufer für die Häuser der HEMAG geschaffen werden. Diese Erlaubnis musste der Stadt auf Weisung der Oberen Naturschutzbehörde verwehrt werden, da sie gegen das Hessische Naturschutzgesetz verstieß und nicht mit Gründen des Gemeinwohls begründet werden konnte.

Am 17. März dieses Jahres begannen nun Mitarbeiter des Heppenheimer Bauhofes am Nordufer des Bruchsees mit "Pflegemaßnahmen", die weit über die zwei Jahre zuvor abgelehnten Maßnahmen gingen. Wollte die Stadt damals das Unterholz nur abschnittsweise roden, um so Blickfenster zu erhalten, wurde begonnen das gesamte Unterholz zu entfernen. Sicherheitshalber hatte die Stadt keinen Antrag gestellt, obwohl das Hessische Naturschutzgesetz dies vorschreibt. Am 19. März wurde dieser illegale Eingriff konsequenterweise von einer Mitarbeiterin der dafür zuständigen Unteren Naturschutzbehörde mündlich eingestellt. Aber auch dies schreckte den zuständigen Sachbearbeiter der Stadt nicht davor ab, diese Kahlschlagaktion am folgenden Tag beenden zu lassen.

Kaum ins Gewicht fällt in diesem Zusammenhang, dass auch der Termin für Pflegearbeiten (15. März) überschritten wurde. Hier wurde vorsätzlich geltendes Recht wiederholt von einer Institution, die für die Umsetzung deutscher Gesetzte verantwortlich ist, gebrochen. Der BUND ist sich sicher, dass sich die Untere Naturschutzbehörde nicht an der Nase herumführen lässt, und dafür Sorge trägt, dass die verantwortliche Person bestraft und ein Ausgleich für die Zerstörung geschaffen wird. Da das Vorgehen der Stadt an Dreistigkeit nicht zu überbieten ist, lässt der BUND auch von der zuständigen Staatsanwaltschaft prüfen, ob ein Straftatbestand vorliegt. Zukünftig empfiehlt der BUND dem Bauhof der Stadt Heppenheim den städtischen Umweltbeauftragten, ein gelernter Landschaftsgärtner und studierter Landschaftsplaner, bei allen Pflegearbeiten zu Rate zu ziehen.