7. Dezember 2004

Angriff von Roland Koch gegen Verbandsklage im Naturschutz ist völlig überzogen

Von: BUND Hessen

Frankfurt. Scharf wendet sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die bekannt gewordene Forderung von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) zum Abbau der Rechtsschutzmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern bei Großverfahren. "Die massiven Einschränkungen des Klagerechts betroffener Privatpersonen bedeuten eine Demontage des deutschen Planungsrechts", befürchtet BUND-Vorstandssprecher Herwig Winter. Nach Ansicht des BUND kollidieren die Vorstellungen, die der hessische Ministerpräsident zum Gegenstand eines Antrags auf dem laufenden CDU-Bundesparteitag gemacht hat, mit dem Staatsziel "Umweltschutz" im deutschen Grundgesetz.

Die Kritik des Ministerpräsidenten an der Verbandsklage im Naturschutz ist aus der Sicht des BUND nicht gerechtfertigt. Der Verband verweist darauf, dass seit 2002 immerhin drei Verfahren zugunsten der Naturschutzverbände entschieden wurden.

Für den BUND liegt die größte Bedeutung der Verbandsklage weiterhin in ihrer vorbeugenden Wirkung. "Alle Erfahrungen zeigen, dass das Naturschutzgesetz von den Genehmigungsbehörden und der Politik nur ernstgenommen wird, wenn rechtsfehlerhafte Entscheidungen beklagt werden können", stellt BUND-Vorstandssprecher Herwig Winter fest.