1. Dezember 2004

ÖPNV-Gesetz ohne neue Weichenstellung

Von: BUND Hessen

Frankfurt. "Das von der CDU vorgelegte ÖPNV-Gesetz ist ein weiterer Schritt zurück. Von einer Neuorientierung auf die Kundenwünsche und von einer umfassenden konzeptionellen Rahmenplanung kann bei dem Gesetzesvorhaben nicht gesprochen werden. Die von der CDU im Text formulierten Ziele fußen auf dem verkehrsplanerischen Stand von 1965, sind unpräzise und lassen für die Nahverkehrsnutzer keine neuen Verbesserungen erwarten." Mit diesen Worten fasst Harald Hoppe, Verkehrsexperte des hessischen Landesverbandes des BUND, seine Stellungnahme zur Gesetzesnovelle zusammen.

Nach Ansicht des BUND werden mit der Novellierung des ÖPNV-Gesetzes die Möglichkeiten nicht genutzt, für die nächsten Jahre im Öffentlichen Nahverkehr neue Ziele vorzugeben, wie z.B. ein hessenweit geltender Tarif im Nahverkehr, familienfreundliche Preise und Rabatte, Einführung eines Hessentaktes für alle Nahverkehrszüge und Busse oder Verbundorganisationen, die über die Landesgrenzen hinausgehen.

Stattdessen bleiben die Festlegungen für den ÖPNV vage und unverbindlich. Eine Definition, was als Mindestleistung an Bus- und Bahnverbindungen für alle Orte Hessens erbracht werden muss, wird von dem Gesetzentwuf nicht geleistet.

Dafür wird die bisherige - öffentlichkeitsferne - Organisationsstruktur der großen Verkehrsverbünde festgezurrt. Die Kundenorientierung soll nach den Vorstellungen der CDU allein durch das Management der Betriebe selbst erfolgen - eine Beteiligung der Fahrgäste bei der Erarbeitung von Tarifen und Fahrplananforderungen hält die Regierungspartei für entbehrlich.

Der BUND kritisiert darüber hinaus, dass das Gesetz keine Idee entwickelt, die Siedlungsentwicklung effektiv mit dem ÖPNV zu koppeln.

Harald Hoppe: "Aus den verpassten Gelegenheiten von 5 Jahrzehnten Flächennutzungsplanung im Ballungsraum wurden keine Konsequenzen gezogen, um die Mobilität der Einwohner auf umweltgerechte nachhaltige Weise zu ermöglichen."

Der BUND schlägt ein Prämiensystem für Gemeinden vor, die neue Baugebiete im Umkreis der vorhandenen Bahn- und Bushaltestellen entwickeln.

Bemerkungen des BUND Hessen zum neuen ÖPNV-Gesetz

Weitere Auskünfte gibt Ihnen:
Harald Hoppe
Verkehrsexperte des BUND Landesverband Hessen e.V.
Tel: 0 61 63 - 91 21 74


Quelle: Landesverband