6. Mai 2004
BUND: Umweltministerium muss sich zum NZH e.V. bekennen
Von: BUND Hessen
Frankfurt. Das Naturschutzzentrum Hessen - Akademie für Natur- und Umweltschutz e.V. ist erneut in Gefahr. Nach der Halbierung der Landeszuwendung im letzten Herbst droht nun ein massiver Stellenabbau durch den Abzug der Landesbediensteten. Aus der Sicht des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bedarf es eines schnellen und glaubwürdigen politischen Signals, wenn die anerkannt erfolgreiche Einrichtung überleben soll. Eine Schlüsselstellung kommt der Mitgliederversammlung am 18. Mai 2004 zu. "Die Landesregierung muss sich zum Verein NZH-Akademie glaubwürdig bekennen," fordert BUND-Vorstandssprecher Herwig Winter.
Für den BUND verstärkt der drohende Personalabzug der freigestellten Landesbediensteten vom NZH den Eindruck, dass das Umweltministerium die älteste Naturschutzkooperation zwischen dem Staat und dem Ehrenamt trotz des gegenteiligen politischen Ziels nach mehr Kooperation und weniger Konfrontation im Naturschutz aufkündigen will. Für diese Einschätzung spricht, dass der mögliche Personalabzug der Landesbediensteten erst im April und nach dem Rücktritt des geschäftsführenden NZH-Vorstandes beschlossen wurde. Der BUND ist davon überzeugt, dass das Land seine Glaubwürdigkeit bei den Mitgliedsverbänden noch zurückgewinnen kann, wenn es schnell reagiert.
Notwendig ist die befristete Übernahme des Vereinsvorsitzes durch einen Vertreter des Umweltministeriums in der Mitgliederversammlung am 18.5.2004, die Absicherung des NZH-Vereins im Naturschutzgesetz und die Gewährung einer Personalstellengarantie. Während der erste Punkt die Geschäftsfähigkeit des NZH sichert, sind die gesetzliche Absicherung des NZH und die Personalstellengarantie unverzichtbare Rahmenbedingungen für eine künftige, ehrenamtliche Vorstandsarbeit. Da das Land Gründungsmitglied des NZH ist und sich durch die Satzung einen Sitz im Vorstand gesichert hat, besteht ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Verein und dem Land. "Ohne oder gegen das Land ist der Verein nicht handlungsfähig", erläutert BUND-Vorstandssprecher Herwig Winter.
Trotz der Zusicherung, die Umweltstaatssekretär Winfried Seif (CDU) dem geschäftsführenden NZH-Vorstand noch am 11. März 2004 gab, kennzeichneten die Regierungspräsidien im April 2004 das vom Land für das NZH freigestellte Personal als verzichtbar. Die Regelung, die verwaltungstechnisch durch sog. PVS-Vermerke sichtbar wird, betrifft alle Landesbediensteten des NZH einschließlich des Geschäftsführers, die z.Z. beim NZH arbeiten. Voraussetzung für einen PVS - Vermerk ist die Feststellung, dass die Aufgabe, die der Mitarbeiter wahrnimmt, wegfallen kann. Bereits im Herbst 2003 hatte das Land seine Zuwendungen auf 194.000 Euro halbiert - ohne hierüber vorher das Gespräch mit dem Vereinsvorstand zu suchen. In der Folge musste das NZH den unmittelbar beim Verein angestellten Mitarbeitern Änderungskündigungen mit einer Halbierung der Bezüge und Wochenarbeitszeit zustellen.
Anfang April 2004 war der geschäftsführende Vorstand des NZH zurückgetreten, weil er wegen der zunehmend unklaren NZH-Politik des Landes keinen Handlungsspielraum für eigenverantwortliche Entscheidungen mehr sah, und hatte das Umweltministerium zur Übernahme des Vereinsvorsitzes aufgefordert.
Das Naturschutzzentrum Hessen wurde am 27. September 1976 auf Initiative des Landes als eingetragener Verein gegründet. 1997 erfolgt mit der Unterstützung der Landesregierung die Aufwertung zur "Akademie für Natur- und Umweltschutz". Im Verein arbeiten das Land Hessen und die anerkannten Naturschutzverbände zusammen. Weitere Mitglieder sind der Hessische Bauernverband und der Hessische Waldbesitzerverband sowie der Lahn-Dill-Kreis, die Stadt Wetzlar und zahlreiche weitere Organisationen. Wie die Aus- und Fortbildung im Naturschutz nach einem drohenden Wegfall des NZH erfolgen soll, ist bisher nicht erkennbar.
Weitere Auskünfte gibt Ihnen:
Michael Rothkegel
Geschäftsführer BUND Landesverband Hessen e.V.
Triftstrasse 47, 60528 Frankfurt am Main
Tel.: 069 - 67 73 76 12, Fax: 069 - 67 73 76 20
eMail: michael.rothkegel@bund-hessen.de