15. Oktober 2004

Frankfurt soll besseren Fluglärm-Schutz fordern!

Von: BUND Hessen

Frankfurt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert in einem Schreiben an die Oberbürgermeisterin der Stadt Frankfurt a. M., dass sich die Stadt für ein besseres Lärmschutzkonzept im Planfeststellungsverfahren zum Flughafenausbau einsetzt. Der Verband sieht hier dringenden Handlungsbedarf, weil der Vorstand der Fraport AG von der sog. Mediation abweichen will und die Einwendungsfrist zum Planfeststellungsverfahren für die neue Landebahn bereits im Januar 2005 beginnen soll. "Der drohende Rückschritt hinter die Mediations-Vereinbarungen wäre ein Skandal. Die Stadt muss sich umgehend für ihre Bürgerinnen und Bürger engagieren", fordert BUND Landesvorstandssprecherin Brigitte Martin.

Aus der Sicht des BUND muss die Oberbürgermeisterin mit allen Mitteln mindestens auf die Einhaltung des Lärmschutzkonzeptes dringen, das in der sog. Mediation vereinbart wurde. Andernfalls müssten nämlich die Stadt und die Bevölkerung im großen Umfang Schallschutzmaßnahmen bezahlen, die nach dem Ergebnis der sog. Mediation vom Flughafen finanziert werden sollen. Gegen die Mediationswerte wehrt sich die Fraport nach Informationen des BUND auch im Regionalen Dialogforum (RDF) heftig.

Da die Stadt eine bedeutende Anteilseignerin der Fraport AG ist, sollte sie nach Meinung des BUND nicht nur federführend aktiv werden, weil sie die größte Stadt des Rhein-Main-Gebietes ist. Im Unterschied zu den anderen Städten kann sie über den Aufsichtsrat auch mehr Einfluss als andere auf den Fraport-Vorstand ausüben. Denn zusammen mit dem Land Hessen verfügt die Stadt über die Aktienmehrheit beim Flughafen und kann die Politik des Unternehmens direkt beeinflussen. "Für uns ist nicht vorstellbar, dass die Landesregierung und der Landtag die skandalöse Vorgehensweise des Fraport-Vorstandes mittragen, wenn sich hiergegen aus Frankfurt ein parteiübergreifender Protest erhebt", heißt es am Ende des BUND Schreibens, das ausser der Oberbürgermeisterin auch die Fraktionsvorsitzenden der Parteien im Frankfurter Römer erhielten.

Während in der sog. Mediation noch mit Zustimmung der Fraport AG festgehalten wurde, dass der Flughafen den Schallschutz ab einer Dauerschallbelastung von 62 dB(A) bezahlen muss, will das Unternehmen von dieser Vereinbarung nun nichts mehr wissen. Stattdessen soll die Grenze, ab der das Unternehmen für den Schallschutz aufkommen muss, nun durch ein eigenes Fraport-Gutachten hergeleitet werden. Da die Fraport im Zusammenhang mit der Novelle des Fluglärmgesetzes für eine Finanzierungsgrenze von 67 dB(A) Dauerschallbelastung am Tag eintritt, lässt sich dieser Wert als das neue Ziel des Flughafen-Vorstands erahnen. Der Unterschied von fünf Dezibel ist wegen der logarithmischen Steigerung der Lärmwerte extrem hoch und würde wohl mehr als 10.000 Gebäude betreffen.

Die Situation wird noch weiter verschärft, weil das Unternehmen im Regionalen Dialogforum außerdem angekündigt hat, dass es auch die "100 zu 100-Regel" der Mediation zur Ermittlung der Lärmschutzzonen nicht akzeptiert. Stattdessen sollen die Lärmschutzzonen über den Mittelwert aus den beiden Betriebsrichtungen West und Ost berechnet werden. Damit würde die Schallschutzzone deutlich kleiner. Obwohl dieser Mittelwert für keine der beiden Betriebsrichtungen die Lärmsituation treffend abbildet und deshalb zu unzureichenden Maßstäben für den Schallschutz führt, soll er aus Kostengründen durchgesetzt werden. "Am Ende zahlt der Bürger dann die Zeche für den Schallschutz überwiegend selbst", befürchtet BUND Vorstandsmitglied Brigitte Martin. Die von der Fraport bekämpfte "100 zu 100 Regel" ist z. B. in München Standard und liegt auch dem Bescheid des früheren Wirtschaftsministers Posch 2001 zum Schallschutzfensterprogramm zu Grunde.