24. August 2005
BUND erhofft Vorrang für Naturschutz im Wald!
Von: BUND Hessen
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erhofft sich vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bei dessen für Anfang September 2005 angekündigten Entscheidung, ob eine Revision zugelassen wird, Vorrang für den Naturschutz. BUND-Vorstandssprecherin Brigitte Martin betont, dass der BUND gegen den Standort der A380-Werft im Wald und nicht gegen die Halle selbst klagt. Bereits in den Verfahren hatte der BUND auf Alternativmöglichkeiten auf dem Flughafengelände hingewiesen.
Anlässlich der Umsetzung von Baumstubben zur Bergung von Hirschkäferlarven aus dem von der Fraport AG vorgesehenen Standort für die A380-Werft in angrenzende Waldbestände erläutert der BUND, dass seine Rechtsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs dort intensiv geprüft wird. Noch ist also offen, ob eine Revision zugelassen wird und der Wald gerettet werden kann. Das Gericht verfügte, dass bis zu seiner Entscheidung keine irreversiblen Tätigkeiten im Wald vorgenommen werden dürfen. Noch vor kurzem hatte die Fraport AG dem Gericht mitgeteilt, dass die Umsetzungsarbeiten der Stubben binnen zehn Tagen abgeschlossen werden und auch parallel zu einer eventuellen Rodung erfolgen könnten.
Hirschkäferweibchen legen im Juni/Juli ihre Eier an unterirdisches abgestorbenes, morsches Holz. Aus den Eiern schlüpfen nach rund 14 Tagen die Larven, die fünf bis sieben Jahre - durchschnittlich sechs Jahre - lang am morschen Holz fressen. Vor dem Schlüpfen der imposanten Hirschkäfer im Mai ruht die mittlerweile bis zehn Zentimeter lange Larve ab September des Vorjahres in einer sogenannten Puppenwiege.
Die A380-Werft, für deren Errichtung auch eine Verlegung der Okrifteler Straße notwendig ist, wird die Bestände des Hirschkäfers, der Bechsteinfledermaus und des in Hessen sehr seltenen Lebensraumtyps "Alte Eichen auf Sandboden" schädigen. Die Arten und der Lebensraum genießen einen besonders hohen Schutz, weil sie Teil des FFH-Gebietes "Mark- und Gundwald zwischen Walldorf und Rüsselsheim" sind. Zahlreiche weitere geschützte Tierarten, wie die Zauneidechse oder die Fledermausart "Kleiner Abendsegler", würden ebenfalls geschädigt. Unzulässig sind nach Meinung des BUND auch die drohenden Beeinträchtigungen für die Vogelwelt, die im Mark- und Gundwald nach der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt ist. In ähnlich europäisches Naturschutzrecht verletzenden Planungsverfahren hatten Gerichte in Bayern und Schleswig-Holstein zugunsten des Naturschutzes entschieden.
Der in ganz Hessen sehr seltene Lebensraum der "Alten Eichen auf Sandboden" würde zum Teil überbaut und der Rest durch den Lärm und die Abgase aus der Werft und der verlegten Okrifteler Straße geschädigt. Die Wochenstubenquartiere der Bechsteinfledermaus würden aufgegeben, weil die betreffenden Bäume nach der Rodung unmittelbar am Waldrand stünden. Eine solche Situation akzeptiert die seltene Waldfledermaus nicht. Rechtlich als "erhebliche Beeinträchtigung" muss weiterhin der Eingriff in den Hirschkäferbestand bewertet werden, der im Schutzgebiet mit bundesweit bedeutsamen Beständen vorkommt und seinen Verbreitungsschwerpunkt im unmittelbaren Werftbereich hat: Auf unter fünf Prozent der Fläche wurden rund 20 Prozent aller Hirschkäfer des Mark- und Gundwald gefunden.