18. März 2005
Kein Weiterbau der A 49 - stattdessen Ortsumfahrungen und Lärmschutzmaßnahmen!
Von: BUND Hessen
Frankfurt. Der hessische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland kritisiert den wirtschaftspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Michael Boddenberg, für seine Aussage, das EU-Verfahren um den Ausbau der A 49 sei "Zeichen einer absurden überbürokratisierten Genehmigungspolitik."
Michael Rothkegel, Geschäftsführer des BUND: "Der politische Einsatz der Hessischen CDU für den Natur- und Artenschutz hört immer dann auf, wenn konkrete Projekte betroffen sind und es zu Schwierigkeiten in Genehmigungsverfahren kommt. Herrn Boddenbergs Kampf für die A 49 in allen Ehren, er zeigt allerdings ein merkwürdiges Rechtsverständnis, wenn er nun versucht, europäisches Recht ins Lächerliche zu ziehen, bloß weil es ihm nicht in den Kram passt."
Der BUND verweist darauf, dass EU-Regelungen wie Natura 2000 dazu dienen, seltene Tier- und Pflanzenarten, im Fall der A 49 das größte hessische Vorkommen des hochgradig bedrohten Kammolches, zu schützen. Wertvolle Naturräume, die es in Deutschland infolge der fortwährenden Planung und Genehmigung von immer mehr Straßen und sonstigen Bauvorhaben immer weniger gibt, sind zu erhalten. Daraus ergibt sich das Erfordernis einer besonderen Rücksichtnahme und der umfassenden Berücksichtigung von stets bestehenden Planungsalternativen.
Der BUND weist die Kritik Boddenbergs zurück, Gegner der A 49-Planung seien "verantwortlich für den Stillstand bei der A49 und langwieriger Prozesse, die den Steuerzahler immense Geldsummen kosteten".
Michael Rothkegel: "Nicht eine angebliche, durch nichts zu beweisende "Blockadementalität" von Naturschützern, sondern eklatante Planungsfehler der Behörden und die Nichtbeachtung von Gesetzen sind die Ursache, wenn ein Gericht eine Vorhabensplanung für rechtswidrig erkennt und dieses infolge dessen nicht durchgeführt werden kann."
Der BUND Hessen geht nach wie vor davon aus, dass an der Durchsetzung einer rechtswidrigen Genehmigung auf Kosten gesetzlich geschützter Natur in einem Rechtsstaat kein öffentliches Interesse bestehen kann und fordert Herrn Boddenberg auf, zur Sachlichkeit zurückzukehren.
Gemeinsam mit zahlreichen Bürgerinitiativen in den betroffenen Ortschaften favorisiert der BUND statt des Weiterbaus der A 49 die Herstellung eines qualifizierten Autobahnabschlusses bei Bischhausen und die Anbindung an die B 3. Das erhöhte Verkehrsaufkommen sollte im weiteren Verlauf der Bundesstraße durch Ortsumfahrungen und Lärmschutzmaßnahmen erträglich abgewickelt werden.
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Michael Rothkegel
Geschäftsführer BUND Landesverband Hessen e.V.
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Quelle: Landesverband