22. März 2005
Sitzt Landrat Wilkes das Problem aus parteipolitischer Rücksichtnahme aus?
Von: Herwig Winter
Mörlenbach. Der BUND-Ortsverband Mörlenbach hatte sich vor nahezu einem Vierteljahr an den Landrat des Kreises Bergstraße gewandt und ihn aufgefordert, eine illegal von einem Bauherrn im Ortsteil Weiher für seine Privatzwecke benutzte Ausgleichsfläche ihrer rechtlichen Bestimmung zuzuführen. Denn statt der vorgeschriebenen Pflanzung von Obstbäumen befinden sich auf dem Grundstück ein Schwimmbecken, eine Gartenhütte und allerlei fremdartige Gewächse, umgeben von einem meterhohen Zaun, der nicht nur für Wildtiere unpassierbar ist, sondern darüber hinaus für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr ein Hindernis darstellt.
Doch die bislang vorliegende Reaktion von Landrat Matthias Wilkes beschränkt sich darauf, dass er die Angaben des BUND in Zweifel zieht und auf eine Antwort des zuständigen Bauaufsichtsamtes vertröstet. Eine Erinnerung daran, dass die in Aussicht gestellte Antwort bislang beim BUND nicht eingegangen ist, bleibt seit Monatsfrist ohne Reaktion. Beim BUND hegt man daher den Verdacht, dass der Landrat das Problem auszusitzen versucht, möglicherweise aus parteipolitischer Rücksichtnahme gegenüber dem Verursacher der Rechtsverletzung.
Der BUND hat sich deshalb mit einem Schreiben an Regierungspräsident Gerold Dieke gewandt mit der Bitte, in dieser Angelegenheit nach dem Rechten zu sehen. Die Naturschutzverbände hatten seinerzeit gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Einwände erhoben nicht zuletzt deshalb, weil der Plan die Absicht erkennen ließ, die Siedlung mit einem Streuobstgürtel zu umgeben. Streuobst ist im vorderen Odenwald nicht nur historisch der Biotoptyp, der an die Siedlungen anschließt, sondern auch ökologisch von besonderer Bedeutung, da er einer Reihe seltener und bedrohter Tierarten Lebensraum bietet. Steinkauz, Gartenrotschwanz, Grünspecht, aber auch Fledermäuse und Hornissen haben in den Höhlen alter Obstbäume ihr Zuhause. Die Naturschutzverbände fühlen sich deshalb an der Nase herumgeführt, wenn anstatt Streuobst fremdländische Koniferen, Gartenhütten und Zäune auf Ausgleichsflächen stehen.
Der BUND erwartet von den zuständigen Behörden, dass sie alles daransetzen, den Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplans zum Durchbruch zu verhelfen. Eine weiter andauernde Duldung des rechtswidrigen Zustands würde das Vertrauen der Naturschutzverbände in die Verbindlichkeit von Ausgleichsmaßnahmen für erfolgte Natureingriffe generell in Frage stellen und wäre damit einer Zusammenarbeit in künftigen Bauleitplanverfahren ausgesprochen abträglich.