5. März 2005

Ostumgehung "O2" mit zahlreichen Unwägbarkeiten behaftet

Von: Herwig Winter

Grün: durch die O2 völlig entwertete Fläche

Rot: Ausgleich für die grüne Fläche

Rechtlich angreifbar ist nach Auffassung des BUND-Ortsverbandes Mörlenbach die Ausgleichsfläche für den so genannten Regionalen Grünzug, den die O2 in Anspruch nimmt. Die gesamte Fläche zwischen Mörlenbach und Weiher ist im rechtsgültigen Raumordnungsplan als Regionaler Grünzug ausgewiesen. Diese Flächen dienen dem Schutz vor Zersiedlung der Landschaft beispielsweise durch Verkehrstrassen, dem Schutz der Naherholungsgebiete und auch des Klimas. Zumindest die in der Karte grün dargestellten Flächen würden durch die Trassenführung der O2 in ihrer Funktion als Regionaler Grünzug völlig entwertet. Sie dürften nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ein so genannter funktionaler Ausgleich möglich ist.

Beim BUND hegt man erhebliche Zweifel, dass die nun als Ersatz zwischen Groß-Breitenbach und Albersbach als Regionaler Grünzug ausgewiesene Fläche (in der Karte rot markiert) irgendeine der genannten Funktionen auch nur ansatzweise erfüllen kann. Denn zwischen Albersbach und Groß-Breitenbach ist eine Zersiedelung nicht denkbar, da dem der Landschaftsschutz ebenso entgegensteht wie der Regionalplan Südhessen 2000. Der Naherholung der in Weiher und im Osten Mörlenbachs lebenden Menschen kann diese Fläche nicht dienen und auch nicht dem Schutz des Klimas durch Kaltluftströme für die Ortslage Mörlenbach.

Hinzu kommen die Unwägbarkeiten, die das Natur- und Artenschutzrecht für die Trassenführung der O2 darstellen. Bereits in den Unterlagen des Regierungspräsidiums Darmstadt heißt es unter anderem: "Ist eine entsprechende Alternative verfügbar, etabliert das Artenschutzrecht ein strikt beachtliches Vermeidungsgebot. Diese Frage konnte auf der Ebene der Raumordnung nicht abschließend geklärt werden." Aus dem Amtsdeutsch übersetzt bedeutet das nichts anderes, als dass der Bestand an Tieren und Pflanzen, die dem deutschen und europäischen Artenschutzrecht unterliegen, bislang nicht ausreichend untersucht ist. Wenn sich bei der genauen Untersuchung herausstellt, dass solche Arten in ihrem Bestand beeinträchtigt werden, dann ist die Variante O2 gestorben, denn die W4 stellt eine entsprechende Alternative dar, die eine Beeinträchtigung vermeiden kann.

Doch dann muss das Raumordnungsverfahren vollkommen neu aufgerollt werden, denn die Regionalversammlung hat auf ausdrücklichen Wunsch des Amtes für Straßen und Verkehrswesen Bensheim ausschließlich die O2 genehmigt. Damit ist, was man beim BUND außerordentlich bedauert, die Chance für eine schnelle Lösung im Sinne aller betroffenen Anlieger in Mörlenbach, Weiher und Kreidach, wie sie die Untertunnelung Mörlenbachs geboten hätte, vertan.

In den Abbildungen kennzeichnet die senkrechte graue Schraffur den so genannten Regionalen Grünzug. Zumindest der grün unterlegte Bereich wird durch die Trassenführung der O2 völlig entwertet. Die rot unterlegte Fläche ist bislang nicht im Regionalen Grünzug enthalten; sie soll als Ausgleich für die Inanspruchnahme des in der linken Karte grün unterlegten Bereichs herhalten.

V.i.S.d.P.: Herwig Winter, Ortsbeauftragter