24. Mai 2006
Landesregierung soll HENatG-Novelle zurückziehen
Von: BUND Hessen
Frankfurt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Landesregierung zur Rücknahme und vollständigen Überarbeitung des Novellierungsvorschlages für das Hessische Naturschutzgesetz aufgefordert. "Der Gesetzentwurf zielt einzig auf die drastische Schwächung des Naturschutzes in Hessen ab. Er bewirkt einen deutlichen Rückschritt in der Schutzgebietsfläche und eine Senkung der Schutzstandards innerhalb und außerhalb der Schutzgebiete", kritisiert BUND Vorstandssprecher Dirk Teßmer.
Der BUND unterstreicht seine Forderung mit einem umfangreichen Hintergrundpapier, in dem er aufzeigt, dass die Landesregierung die behaupteten Ziele ihres Gesetzesvorhabens verfehlen wird. Durch die Novelle wird das HENatG weder seine "Europatauglichkeit" erhalten noch wird die Novelle zu Verwaltungsvereinfachungen führen. Insbesondere gelingt keine Umsetzung der übergeordneten Rechtsvorschriften. Der Entwurf enthält vielmehr klare Widersprüche zum Wortlaut und zum Geist des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und der vorrangigen europäischen Vorschriften. Damit werden neue Risiken für Genehmigungsverfahren erzeugt und die Natur in Hessen bleibt unzulänglich geschützt.
Es geht der Landesregierung nicht um sinnvolle Vereinfachungen, sondern um die Beseitigung von Vorschriften zum Schutz von Natur und Landschaft. Dies bestätigt ihre Aussage in der Gesetzesbegründung, dass sie "im Interesse der gedeihlichen wirtschaftlichen Entwicklung weitergehende Vereinfachungen und Entschärfungen des Naturschutzrechts für geboten" hält und sich daher eine erneute Novellierung des Naturschutzgesetzes in Angriff nehmen wird, "sobald das Bundesrecht Freiräume öffnet".
Vor dem Hintergrund der Föderalismusreform sendet die Landesregierung eine unmissverständlich Botschaft: Der Naturschutz soll soweit zurückgedrängt werden, bis er nicht mehr stört. Unverhohlen läutet Hessen schon heute den Wettbewerb um das schwächste Landes-Naturschutzgesetz ein. Diese Grundhaltung ist mit dem Verfassungsauftrag zum Umweltschutz im deutschen Grundgesetz (Art. 20) und der Hessischen Verfassung nicht vereinbar (Art. 26a und Art. 62).
Die Landesregierung hat am 10. Mai d.J. den Entwurf zur Novelle des Hessischen Naturschutzgesetztes (HENatG) in den Landtag eingebracht, der dort am 16. Mai in einer ersten Lesung vorgestellt wurde.
Hintergrundpapier des BUND-Hessen zur beabsichtigten Novelle des HENatG
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Thomas Norgall
Naturschutzreferent des BUND Landesverband Hessen e.V.
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Quelle: Landesverband