9. November 2006

Groß-Landschaftsschutzgebiete werden beseitigt - Streuobst bleibt geschützt

Von: BUND Hessen

Frankfurt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat seinen Protest gegen die Novelle des Hessischen Naturschutzgesetzes auch nach den gestrigen Änderungsanträgen der CDU-Fraktion am Gesetzentwurf der Landesregierung bekräftigt. "Das neue Gesetz bedeutet einen klaren Rückschritt für den Schutz der Natur. Die Aufhebung der Landschaftsschutzgebiete ist ein schlimmer Sündenfall," bemängelt Jörg Nitsch vom BUND Landesvorstand. Korrigiert hat die CDU nach intensiven Gesprächen mit dem BUND und anderen Verbänden verschiedene Punkte der von der CDU-Landesregierung eingebrachten Gesetzesvorlage. "Für die Korrekturen sind wir dankbar. Nun werden weniger Grausamkeiten vollzogen", sagt Jörg Nitsch.

Mit den Stimmen der CDU-Fraktion sollen 15 große Landschaftsschutzgebiete mit einer Fläche von mehreren hunderttausend Hektar beseitigt werden. Während die europäischen Regierungschefs mehrfach betont haben, dass sie den Artenschwund stoppen wollen, baut Hessen sein Schutzgebietssystem ab. "Hier wird nicht dereguliert, sondern demontiert", stellt Jörg Nitsch für den BUND fest. Der BUND schätzt, dass durch diesen Kahlschlag die Schutzgebietsfläche trotz der Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems nach der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie von heute ca. 40 % auf brutto unter 30 % der Landesfläche schrumpfen wird. Da in den europäischen Schutzgebieten anders als nach deutschem Recht kein flächendeckender Schutz herrscht, sondern nur eine Auswahl von Lebensräumen und die Aktionsräume ausgewählter Arten geschützt werden, wird die real geschützte Fläche in Hessen wohl auf etwa 20 % absinken.

Unmittelbar gefährdet sind durch die Beseitigung der Landschaftsschutzgebiete die hessischen Naturparke. In ihnen ist die Natur nach der Streichung der Landschaftsschutzgebiete nicht mehr besonders geschützt und ihnen fehlt künftig die formale Rechtsgrundlage. Denn durch die gesetzliche Definition in § 27 Bundesnaturschutzgesetz ist zwingend vorgeschrieben, dass Naturparke überwiegend aus Landschaftsschutzgebieten oder Naturschutzgebieten bestehen müssen. Besonders aberwitzig: Diese Definition soll in das neue Hessische Naturschutzgesetz aufgenommen werden.

Die schlimmsten Folgen befürchtet der BUND für den Nationalpark Kellerwald-Edersee, den künftig keine Pufferfläche mehr umgibt, und für den Odenwald, dem nun die Aberkennung des Prädikates "Geopark" droht. Außerdem müssen die Bachauen in Odenwald und Taunus nach der Gesetzesnovelle nun neu, wie überall sonst in Hessen, als spezielle Schutzgebiete gesichert werden, wenn der bestehende Landschaftsschutz entfällt.

Beseitigt werden sollen die Landschaftsschutzgebiet

  • "Osttaunus"
  • "Rhein-Taunus"
  • "Taunus"
  • "Vogelsberg-Hessischer Spessart"
  • "Hessischer Westerwald"
  • "Burgwald" (28. 02. 2000)
  • "Edersee"
  • "Naturpark Diemelsee"
  • "Kellerwald"
  • "Meißner-Kaufunger Wald"
  • "Naturpark Habichtswald"
  • "Lahn-Dill-Bergland"
  • "Südöstlich des Naturparks Meißner-Kaufunger Wald"

Entgegen der Regierungsvorlage bleiben Alleen und Streuobstbestände gesetzlich geschützt. Die nun speziell erwähnten Bestimmungen zur Streuobstnutzung konkretisieren die bestehende Rechtslage und sind akzeptabel. Abgewehrt wurde durch den Einsatz des BUND und anderer Verbände auch die ersatzlose Streichung der Pflegepflicht für die Naturschutzgebiete. Sie bleibt nach den Vorstellungen der Landtags-CDU nun zumindest soweit erhalten, dass die Substanz der Gebiete sich nicht verschlechtert. Erhalten bleibt auch die Pflicht zur Verfolgung von Rechtsverstößen. Die zunächst vorgesehene pauschale "Kann-Regelung" wird auf Bagatellfälle beschränkt, die keine nachhaltigen Schäden im Naturhaushalt hinterlassen.

Weitere Auskünfte gibt Ihnen: Thomas NorgallNaturschutzreferent des BUND Landesverband Hessen e.V.Triftstrasse 47, 60528 Frankfurt am MainTel.: 0 69 - 67 73 76 14, FAX: 0 69 - 67 73 76 20Quelle: Landesverband