16. September 2005
Verbaut sich die Gemeinde Mörlenbach eine Umgehungsvariante?
Von: Herwig Winter
Wenn die Gemeinde Mörlenbach zum jetzigen Zeitpunkt beschließt, das Gelände zwischen den Firmen Odenwälder und Loroch zur Bebauung freizugeben, torpediert sie nach Auffassung des BUND-Ortsverbandes Mörlenbach eine potenzielle Umgehungsstraßenvariante.
Vor dem Hintergrund, dass die Realisierung der Variante O2 wegen der damit verbundenen Nachteile für die Landwirtschaft und den Natur- und Landschaftsschutz alles andere als gesichert ist, wäre es fatal, Alternativlösungen zu hintertreiben. Spätestens dann, wenn es erneut zu einer gerichtlichen Entscheidung gegen eine Ostumgehung käme, würde sich eine Bebauung der "Herrnwiese" bitter rächen. Denn die durch den BUND ins Spiel gebrachte Tunnelvariante M1, die sich mit einem geringeren Kostenaufwand im Vergleich zur Variante W4 realisieren ließe, wäre dann nicht mehr möglich.
Der BUND fordert deshalb die Mörlenbacher Gemeindevertreter auf, eine endgültige Entscheidung über die Bebauung der "Herrnwiese" erst dann zu treffen, wenn eine rechtlich nicht mehr anfechtbare Genehmigung für eine wie immer geartete Umgehungslösung vorliegt. Gut beraten wäre überdies nach Ansicht des BUND die Gemeindevertretung, wenn sie den seinerzeitigen Mehrheitsbeschluss zugunsten der Variante O2 einer kritischen Überprüfung unterziehen würde. Denn zwischenzeitlich zeigt sich immer deutlicher, dass die Befürchtungen der Bürgerinitiative Weiher bezüglich der zusätzlichen Verkehrsbelastung für die Ortsteile Weiher und Kreidach nicht mehr von der Hand zu weisen sind. Der Widerstand gegen die O2 wird im Mörlenbacher Ortsteil Weiher also weiter wachsen und der Gemeinderat täte gut daran, seine Entscheidung zu Lasten eines seiner bedeutendsten Ortsteile zu revidieren.
Hinzu kommt, dass auch die von der O2 als Grundstückseigentümer betroffen Landwirte nicht bereit sind weitere Betriebsflächen zu opfern, wenn dies ganz offensichtlich zur Lösung des Verkehrsproblems nicht nötig ist, da es Alternativen gibt. Und nicht zuletzt zeigen die bisher vorliegenden Ergebnisse der Untersuchungen besonders geschützter Arten im Planungsbereich der O2, dass diese Variante mit dem europäischen, deutschen und hessischen Naturschutzrecht kollidiert. Ein Scheitern der Variante O2 ist deshalb nach Auffassung des BUND bereits vorprogrammiert.
V.i.S.d.P.: Herwig Winter, Ortsbeauftragter