2. November 2007
Versuch der Planungsbeschleunigung durch drastische Beschneidung von Beteiligungsrechten
Von: BUND Hessen
Der hessische Landesverband des BUND lehnt den Gesetzesentwurf der Landesregierung für ein "Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren und zur Änderung des Hessischen Planungsgesetzes" entschieden ab.
Mit dem Gesetz soll die Abgabe von kritischen Stellungnahmen zu planungsbedürftigen Großvorhaben behindert werden. Insbesondere geht es um eine drastische Verkürzung der Beteiligungsfristen, den Wegfall der gesonderten Benachrichtigung über die Auslage der Planung, Einsichtnahmemöglichkeit in die Planungsunterlagen nur noch in den Amtsstuben und den Wegfall der Pflicht zur Durchführung eines Erörterungstermin.
Dirk Teßmer, BUND-Vorstandssprecher: "Mit ihrem Vorhaben missachtet die Landesregierung Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft, nach welchen eine frühzeitige und effektive Beteiligung der Bürger und der Umweltverbände im Planungsverfahren zu erfolgen hat. Die Landesregierung boykotiert das Ziel dieser Vorgaben, mit welchen neben einem hohen Schutzniveau für die Umwelt auch transparente und von Akzeptanz geprägte Entscheidung der Verwaltung befördert werden sollen, welche zugleich den Schutzpflichten gegenüber den Bürgern und der Natur einen hohen Stellenwert einräumt."
Die von der Landesregierung propagierten "erheblichen Beschleunigungseffekte" durch dieses Gesetz würden sich in der Praxis auf allenfalls wenige Wochen reduzieren.
Unverständlich ist für den BUND, wie dieser jüngste Vorstoß der Landesregierung, der die Arbeit der anerkannten Umweltverbände beschränkt, die in der Regel nicht nur als Einzige im Verwaltungsverfahren als Anwälte der Natur auftreten, sondern darüber hinaus auch die Tätigkeit der Behörden durch fundierte Kritik sowie wertvolle Beiträge zur Sachverhaltsaufklärung erleichtern, mit den Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung oder des Demokratieprinzips vereinbar sein soll.
Rückfragen: Dirk Teßmer, 0177-5269534