7. Februar 2008
Steinbruch Mackenheim - Gemeinde verschenkt Verhandlungsposition
Trotz vereinbarten Schweigens über die mittlerweile getroffenen Absprachen im Mediationsverfahren um den Mackenheimer Steinbruch ist es nach Auffassung des BUND-Ortsverbandes Mörlenbach ein offenes Geheimnis, dass Zugeständnisse einzig und alleine auf dem Wohlwollen des Steinbruchbetreibers beruhen werden. Denn die Gemeinde Mörlenbach besitzt kein eigenes Klagerecht und kann damit den Porphyrwerken in keiner Weise gefährlich werden. Beim BUND ist man sich sicher, dass wie immer geartete Vereinbarungen lediglich Absichtserklärungen beinhalten werden.
Der Steinbruchbetreiber wird versichern, dass künftig Gesteinstransporte nur abgedeckt erfolgen dürfen, wozu die Spediteure aber sowieso verpflichtet sind. Eine weitere Zusicherung wird darin bestehen, dass bei Sprengungen und Verarbeitung des Gesteinsmaterials die Staubemissionen unterhalb der zulässigen Grenzwerte liegen werden, wozu der Betreiber sowieso verpflichtet ist. Man wird sich eventuell auf Stichproben bezüglich des Urangehalts des gebrochenen Gesteins einlassen. Doch Stichproben bringen keinerlei Sicherheit, denn das uranhaltige Erz kann nur durch dauernde Kontrolle während des Gesteinsabbaus sicher festgestellt und beherrscht werden. Darauf aber wird der Steinbruchbetreiber sich freiwillig auf keinen Fall einlassen, denn das ist aufwändig und stört den reibungslosen Betrieb.
Mit Sicherheit werden die Porphyrwerke keine einzige der für die Bevölkerung unabdingbaren Forderungen erfüllen, weder eine Entlastung der Ortsdurchfahrten von Weiher und Mörlenbach noch die Staubreduktion oder die ständige Überprüfung und Beherrschung radioaktiven Gesteinsmaterials durch unabhängige Institutionen.
Diese elementaren, an den Gesundheitsbedürfnissen der Bevölkerung orientierten Forderungen lassen sich dem Steinbruchbetreiber nur abringen in Zusammenarbeit mit dem Privatkläger aus Mackenheim, der im Gegensatz zu Bürgermeister Lothar Knopf für die Gemeinde Mörlenbach seine Einwendungsfrist nicht versäumt hat und deshalb ein eigenes Klagerecht besitzt. Ebenso unabdingbar für eine erfolgreiche Interessensdurchsetzung ist die Mitwirkung von Experten und die Heranziehung ihrer Gutachten. Wenn die Verhandlungsführer der Gemeinde Mörlenbach das ablehnen und sich damit einer eigenen, starken Verhandlungsposition berauben, sollten sie besser gleich auf die Fortführung des Mediationsverfahrens verzichten.