21. Juli 2008

Naturschutzbeirat beantragt Neuausweisung des Landschaftsschutzgebiets

Von: Herwig Winter

Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde im Kreis Bergstraße vertritt die Auffassung, dass die reich gegliederte und in weiten Teilen noch intakte Landschaft der hessischen Bergstraße und des Odenwaldes dringender denn je des Schutzes gegenüber anderweitigen Nutzungsinteressen bedarf, insbesondere gegenüber einer exzessiven Siedlungsentwicklung sowie Flächeninanspruchnahme beispielsweise durch Straßenbauprojekte. Doch neben dem Erhalt und dem Schutz spielen auch die Entwicklung und die Pflege wertvoller Landschaftsbestandteile eine entscheidende Rolle. Deshalb hat der Naturschutzbeirat einen Antrag auf Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes Bergstraße/Odenwald bei der Oberen Naturschutzbehörde gestellt.

Mit der Aufhebung des Landschaftsschutzes durch die seinerzeit mit absoluter Mehrheit versehene Regierung von Ministerpräsident Roland Koch ist im Kreis Bergstraße ein Kuriosum verbunden. Denn anderenorts hatte man vor dem Hintergrund, dass Hochwasserschutz und Biotopverbund eine lebensnotwendige Grundlage insbesondere für die Menschen darstellen, die an den Oberläufen unserer großen Flusssysteme leben, eigens Auenlandschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Im Landschaftsschutzgebiet Bergstraße/Odenwald jedoch hatte man darauf verzichtet. Stattdessen wurden die Auen als Schutzzone I innerhalb des bestehenden Landschaftsschutzgebietes festgelegt. Mit der Aufhebung des Landschaftsschutzes ist nun aber auch der absolut notwendige Auenschutz weggefallen, was gerade vor dem Hintergrund der sich durch die Klimaveränderung verschärfenden Unwetterereignisse dringend einer Korrektur bedarf.

Der Naturschutzbeirat geht davon aus, dass der Landschaftsschutz in der Bevölkerung nicht nur auf eine breite Akzeptanz stößt, sondern explizit gewünscht wird und erwartet deshalb ein positives Echos auf seinen Vorstoß zu einer Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes Bergstraße/Odenwald und eine zügige Bearbeitung des Antrags durch die beim Regierungspräsidium Darmstadt zuständige Obere Naturschutzbehörde.