20. Juni 2008

Novelle des Hessischen Naturschutzgesetzes

Von: Jörg Nitsch (BUND Hessen)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die Ankündigung der SPD-Landtagsfraktion zur Novelle des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG). "Nach Jahren der Verschlechterungen halten wir eine Kurskorrektur zu einem wirksamen Schutz der Natur für eine der zentralen Aufgaben", bekräftigte BUND Vorstandssprecher Jörg Nitsch.

Der BUND fordert, dass der Schutz von Lebensräumen und Arten in Hessen künftig nicht mehr nur als nachrangiges Ziel behandelt, sondern zu einem integralen Bestandteil der Politik wird. Hierfür müssen mit der Gesetzesnovelle die richtigen Weichen gestellt werden. Neben einem wirksamen Flächenschutz durch Schutzgebiete und der rechtlichen Sicherstellung ihrer Unterhaltung müssen die Weichen für ein echtes Miteinander des Naturschutzes mit der Land- und Forstwirtschaft gestellt werden. Gerade in den FFH- und Vogelschutzgebieten ließe sich viel Gutes für Landwirtschaft und Naturschutz leisten, wenn die Landesregierung sich den Vorstellungen der EU-Kommission zur zukunftsfähigen Agrarförderung nicht so hart verschließen würde. "Statt einer isolierten Subvention der Landwirtschaft müssen hier der Einstieg in den Öko-Landbau und der Vertragsnaturschutz deutlich mehr Gewicht erhalten", fordert BUND Vorstandssprecher Jörg Nitsch.

Besondere Bedeutung hat für den BUND die Ausgestaltung des Biotopverbundes. "Mit unserem "Rettungsnetz für die Wildkatze" haben wir hier Pionierarbeit geleistet", erläutert BUND Vorstandssprecher Jörg Nitsch. Erstmals wurde damit für Hessen ein landesweites Biotopverbundkonzept für das Ökosystem Wald auf einer fachlichen Grundlage erarbeitet. Die Wildkatze dient dem BUND dabei als Symbolart, mit dem die abstrakte Materie anschaulich vermittelt werden kann. Das ausgearbeitete BUND-Biotopverbundkonzept wurde den Landesbehörden kostenlos überlassen. "Nun erwarten wir die rechtliche Absicherung, damit die Zukunftsaufgabe Biotopverbund auch in die Praxis umgesetzt wird", erklärte Jörg Nitsch.

Außerdem muss die Abwertung der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit durch die CDU-geführte Landesregierung wieder rückgängig gemacht werden. "Wer sich in seiner Freizeit für den Naturschutz engagiert, darf nicht länger als Ehrenamtlicher zweiter Klasse behandelt werden", fordert Jörg Nitsch. Für den BUND sind deshalb die Wiederherstellung der früheren gesetzlichen Grundlage der Naturschutzbeiräte und die Wiederaufnahme der Verbandsklage in das Hessische Naturschutzgesetz essentielle Forderungen.

Gerade die vor einigen Tagen in Bonn zu Ende gegangene UN-Konferenz zum Erhalt der Biologischen Vielfalt hat die Gefahren des rapiden Artensterbens für die Menschheit noch einmal eindrucksvoll verdeutlicht. Der Schutz der Biologischen Vielfalt ist neben dem Klimaschutz eine der wichtigsten Aufgaben der nächsten Jahrzehnte.