19. September 2008

Gaststättenbetrieb am Angelteich in Korsika ist illegal

Von: Herwig Winter

In erster und letzter Instanz hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel den Bebauungsplan endgültig aufgehoben und für rechtswidrig erklärt, mit dem der Gaststättenbetrieb beim Angelteich Korsika im Nachhinein legalisiert werden sollte.

Der BUND-Kreisverband Bergstraße sieht sich in seiner Haltung, die er in dieser Angelegenheit vor allem gegenüber dem Wald-Michelbacher Bürgermeister, aber auch gegenüber dem Landrat des Kreises Bergstraße stets klar vertreten hat und wofür er viele Anfeindungen über sich ergehen lassen musste, in vollem Umfang bestätigt.

Der Verwaltungsgerichtshof rügte in der mündlichen Verhandlung die sorglose Missachtung des europäischen Naturschutzrechts durch die Gemeinde Wald-Michelbach:

  • Als Teil des Bebauungsplanes fehle der gesetzlich nötige Umweltbericht (vgl. dazu die Erläuterung des Prozessbevollmächtigten Matthias Möller-Meinecke im Anhang) und als dessen Bestandteil eine umfängliche Bestandsaufnahme der Tier- und Pflanzenwelt.
  • Anlass für eine Kartierung sei hier, so die Gerichtsvorsitzende Richterin Dr. Rudolph, die Erkenntnis der Planer der Gemeinde, dass mehrere durch das europäische Naturschutzrecht geschützte Arten am Ulfenbach in Korsika heimisch seien und durch die geplante Bebauung beeinträchtigt werden könnten.
  • Zudem stehe Flora und Fauna in der Talaue als Biotop unter dem Schutz des europäischem Naturschutzrechts als FFH-Gebiet.

Die Vorsitzende erläuterte dem Bürgermeister in der Hauptverhandlung, dass die Gemeinde und ihre Vertreter diesen groben Fehler allein zu verantworten haben und sich nicht mit fehlenden Hinweisen der Naturschutzbehörden oder der beauftragten Planer entschuldigen können. Zudem hätte die Gemeinde beachten müssen, dass dem Artenschutz im Planungsrecht eine erheblich gesteigerte Bedeutung zukomme. Das Gericht kritisierte die Kurzsichtigkeit der Gemeinde mit der Rüge, sie habe sich wohl von den illegal errichteten Bauwerken und dem Wunsch nach deren weiterer Nutzung fehlleiten lassen.

Der BUND fordert Bürgermeister Joachim Kunkel und Landrat Matthias Wilkes dazu auf, das Gerichtsurteil zum Anlass zu nehmen, nun endlich dafür Sorge zu tragen, dass im Ulfenbachtal den rechtlichen Vorgaben entsprochen wird und das geltende Naturschutzrecht zum Tragen kommt. Da es sich um ein FFH-Gebiet handelt, ist nicht nur sein Schutz, sondern auch seine Entwicklung hin zu einer Verbesserung der natürlichen Gegebenheiten rechtlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass der illegale Betrieb der Gastwirtschaft einschließlich der Entsorgung von Fischabfällen in den Ulfenbach umgehend unterbunden und der ebenso illegal hergerichtete Parkplatz so schnell wie möglich einer Renaturierung unterzogen wird. Einen solchen Antrag auf Rückbau lässt der BUND prüfen.

Der BUND wird sein Augenmerk darauf richten, dass das Gerichtsurteil von den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung geachtet und umgesetzt wird.

Anhang

Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke zum „Umweltbericht“: "Die Ermittlung und Bewertung der Umweltbelange hat bei einem Bebauungsplan in einem Umweltbericht zu erfolgen. In diesem sind die ermittelten Umweltauswirkungen zu beschreiben und zu bewerten. Der Umweltbericht ist zentrales Element der Umweltprüfung. Der Umweltbericht steht am Anfang des Planaufstellungsverfahrens. Er soll Öffentlichkeit und Behörden anstoßen, sich zu den durch die Planung betroffenen Umweltbelangen zu äußern. Weiterhin bildet der Umweltbericht einen gesonderten Teil der Begründung des beschlossenen Bebauungsplanes. Ein Bebauungsplan ohne Umweltbericht ist seit dem Jahr 2006 rechtswidrig."