25. August 2009
BUND ruft zu Einwendungen im Rahmen der Offenlegung der B 38 a-Planung auf
Von: Herwig Winter
Der BUND-Ortsverband Mörlenbach befürwortet eine Umgehungsstraße für Mörlenbach als Untertunnelungsvariante, um zu einer Entlastung der an der B 38 wohnenden Bürger zu gelangen, erhebt allerdings Einwendungen gegen die derzeit offenliegende Planung einer Trassenführung im Osten von Mörlenbach, da dort wertvoller Naturraum zerstört würde, der von vielen Menschen als Naherholungsgebiet genutzt wird und der auch für die Landwirtschaft von großer Bedeutung ist.
Die betroffenen Bürger sollten sich an dem Verfahren beteiligen. Informationen können auf der Internetseite des BUND (www.tunnelloesung.de) eingeholt werden. Dort kann auch ein Formular für eine Sammeleinwendung heruntergeladen und ausgedruckt werden. Auch im Mörlenbacher Buchladen liegen Listen für die Sammeleinwendung ebenso wie Einwendungspostkarten aus. Da die Offenlegungsfrist bis Ende September läuft, fordert der BUND dazu auf, die unterschriebenen Listen Anfang Oktober an die BUND-Kreisgeschäftsstelle in Heppenheim zu schicken, damit sie fristgerecht an das Regierungspräsidium Darmstadt weitergeleitet werden können.
Der BUND wird sich in dem Planfeststellungsverfahren, das nun anläuft, intensiv mit der Materie der geplanten Eingriffe in Natur und Landschaft auseinandersetzen. Insbesondere die Tatsache, dass die Ostumgehung mit massiven Naturzerstörungen einhergeht, wird bei der rechtlichen Bewertung der Planung eine maßgebliche Rolle spielen.
Beim BUND ist man sich sicher, dass die rechtlichen Vorgaben vor allem des europäischen Naturschutzrechtes durch den Bau einer Straße mitten durch freie und schützenswerte Landschaft nicht eingehalten werden können. Da es mit einer Untertunnelung von Mörlenbach eine machbare Alternative gibt, die ohne solche Naturzerstörungen auskäme, wird sich der BUND dafür stark machen, dass diese Alternative zum Tragen kommt. Den an der B 38 in Mörlenbach wohnenden Menschen und den täglich im Stau stehenden Pendlern wäre damit in gleicher Weise gedient, ohne dass schützenswerte Arten beeinträchtigt würden, ohne Zerstörung eines Naherholungsgebietes und unter weitestgehender Schonung landwirtschaftlicher Nutzflächen.