21. Dezember 2009

Aktivitätszentrum in der freien Landschaft fehl am Platz

Von: Herwig Winter

Ein Aktivitätszentrum mitten in der freien Landschaft in der Nähe der Fahrenbacher Fischteiche stellt nach Auffassung des BUND-Kreisverbandes Bergstraße einen nicht hinnehmbaren, massiven Natureingriff dar. Der BUND ist deshalb dankbar, dass es eine Initiative Fahrenbacher Bürger gegen diese Planungsmaßnahme gibt und sagt seine Unterstützung in dieser Angelegenheit zu. Bislang allerdings liegen den Naturschutzverbänden, die als sogenannte Träger öffentlicher Belange an Planungsverfahren dieser Art zu beteiligen sind, keinerlei Unterlagen zu einem Aktivitätszentrum vor. Beim BUND ist man der Auffassung, dass es sowieso keine Rechtsgrundlage gibt, mit der eine solche Planung in der freien Landschaft abseits der bebauten Ortslage durchgesetzt werden kann.

In diesem Zusammenhang bedauert der BUND erneut, dass das Landschaftsschutzgebiet Bergstraße/Odenwald durch die hessische Landesregierung unter Ministerpräsident Roland Koch aufgehoben wurde. Dies rächt sich nun durch Ansinnen wie das der Christlichen Gemeinde Linnenbach, ein Aktivitätszentrum in die ursprünglich streng geschützte Landschaft setzen zu wollen. Zu Zeiten, als die Landschaftsschutzverordnung noch Rechtskraft hatte, wäre solch ein Ansinnen von Anfang an zum Scheitern verurteilt gewesen.

Der BUND appelliert deshalb an das Verantwortungsbewusstsein der Fürther Gemeindevertreter. Freie und unverbaute Landschaft ist eine endliche Ressource und damit ein hohes Gut, das es zu erhalten gilt. Das fragliche Gelände bei Fahrenbach wurde schon in der jüngeren Vergangenheit größtenteils illegal missbraucht und weist Wunden auf, die unverzüglich geschlossen werden sollten, anstatt neue Wunden zu schlagen. Ein Aktivitätszentrum hat dort absolut nichts verloren, sondern sollte an einer Stelle realisiert werden, die sich innerhalb der geschlossenen Bebauung befindet.