4. Juni 2009

Ausbau des Frankfurter Flughafens: Der Skandal ist perfekt

Von: BUND Hessen

Der Skandal ist perfekt und schlimmer als befürchtet. Die Prozessvertreter der Landesregierung, der Fraport und der Lufthansa kämpfen gemeinsam für Nachtflüge am Frankfurter Flughafen. „Das Land Hessen hat sich gestern im Gerichtssaal von politischen Zusagen zur Verbesserung des Lärmschutzes in der Nacht verabschiedet“, stellt Thomas Norgall, Naturschutzreferent des hessischen BUND, fest.

Statt differenzierter Darstellungen wurde im festen Schulterschluss und mit austauschbaren Argumenten von allen dreien einseitig und kompromisslos der standortspezifische Bedarf nach Nachtflügen betont. So als habe es in der so genannten Mediation die festen Zusagen des Landes, der Fraport AG und auch der Lufthansa zum Nachtflugverbot nie gegeben, vertraten alle drei gestern kurz vor Ende des zweiten Prozesstages die Notwendigkeit von Nachtflügen zwischen 23 und 5 Uhr.

Dabei zeichnete sich erschreckenderweise gerade der Sachverständige des Landes Hessen, Wolf-Dietrich von Helldorf, durch eine besondere Maßlosigkeit aus. Ohne Nachtflüge am Frankfurter Flughafen, so lautete seine ebenso düstere wie plumpe Drohung in Richtung des Gerichts, werde der gesamte Cargo-Standort am Frankfurter Flughafen verloren gehen. Das Land wird die Forderung der Lufthansa nach einer Ausweitung der Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr nicht abwehren können, wenn es dieses Horrorgemälde weiter zeichnet, befürchtet man nun beim BUND. Der Kampf der Fraport AG gegen das einst selbst beantragte Nachtflugverbot bestätigt hingegen die Befürchtung des BUND, dass Fraport sich niemals aufrichtig zur Nachtruhe bekannt hat, sondern schon immer darauf hoffte, dass die Regelung von den Fluglinien und insbesondere der Lufthansa erfolgreich bekämpft werde. Für ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Fraport und Lufthansa spricht, dass Lufthansa fast 10 Prozent der Fraport-Aktien besitzt.

Welche Forderung die Lufthansa im Rechtsstreit für mehr Nachtflüge erhoben hat und wie die Forderung begründet wird, ist den Klägern übrigens nicht bekannt. Denn wie der Vorsitzende Richter des zuständigen 12. Senates am Verwaltungsgerichtshof in Kassel, Dr. Zysk, zum Verhandlungsbeginn erläuterte, sind zwar die Gerichtsverhandlungen der Lufthansa und der Musterkläger gegen den Flughafenausbau verbunden, nicht jedoch die eigentlichen Gerichtsverfahren. In der Praxis bedeutet dies: Die Aktendeckel im Lufthansa-Verfahren bleiben für die übrigen Prozessteilnehmer geschlossen.

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Thomas Norgall, Naturschutzreferent 069 67737614 oder 0170 2277238