9. Mai 2009
Regionalpläne sind in weiten Teilen nach wie vor Verhinderungspläne
Von: BUND Hessen
Der hessische Landesverband des BUND begrüßt jüngste Äußerungen von Umweltministerin Silke Lautenschläger, dass nach Ihrer Ansicht eine verstärkte Nutzung der Windkraft auch in Hessen notwendig sei.
Herwig Winter, BUND-Vorstandssprecher: “Das Ziel der Landesregierung, den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 20% zu erhöhen, wird ohne den Ausbau der Windkraftnutzung nicht erreicht werden können.“
Nach Auffassung des BUND ist es dringend erforderlich, dass Landes- und Regionalplanung dafür in den Regionalplänen die geeigneten Flächen ausweisen. Die mittelständischen, kommunalen und bürgergesellschaftlichen Investoren wüssten, dass sich Hessen gut für die Windkraftnutzung eignet. Für die konkrete Standortplanung seien Landespolitik, Landes- und Regionalplanung gefordert.
Der BUND habe in seinen Stellungnahmen zu den Regionalplänen vorgerechnet, dass auf 1% bis 2% der Landesfläche etwa 30% des hessischen Stroms allein aus Windkraft erzeugt werden könnte. Die mittelständische Landesarbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energien Hessen (LEEH) komme zu ähnlichen Ergebnissen. Die Ausweisung von Flächen für die Windkraftnutzung in den Regionalplänen koste Staat und Steuerzahler kein Geld. Mittelständische und kommunale Investoren würden bereitstehen, seien aber durch die restriktiven Regionalpläne ausgebremst. Trotz Privilegierung der Windkraftanlagen im Außenbereich, die eine substanzielle Realisierung verlangt, müssten die hessischen Regionalpläne weiter als Verhinderungsplanung bezeichnet werden. Die Gefahr, dass diese Pläne erfolgreich vor Gericht angegriffen und aufgehoben werden sei unübersehbar. Die Folge wäre ein möglicher Wildwuchs an Standortansprüchen, den auch der BUND Hessen nicht wolle.
Herwig Winter: „Hessen rangiert bei den erneuerbaren Energien unter den Bundesländern nur auf dem drittletzten Platz vor Berlin und dem Saarland. Es spricht jedoch nichts dagegen, auch in Hessen, wie in Sachsen-Anhalt mit 43%, große Anteile des Stroms aus erneuerbaren Energien, überwiegend aus Windkraft zu erzeugen.“
Windkraftanlagen an Land würden nicht wie die auf See von marktbeherrschenden Stromkonzernen erstellt und betrieben, sondern von mittelständischen, kommunalen und bürgergesellschaftlichen Investoren. Sie förderten den Wettbewerb und die regionale Wirtschaft. Nur die Windkraftnutzung an Land komme ohne staatliche Förderung aus. Die Einspeisevergütung für Onshore-Windstrom bis 9,2 Ct/kWh belaste die Verbraucher nicht, sondern drücke sogar den Strompreis an der Strombörse („Merit-Order-Effekt“, BMU).
Die schnelle Schaffung der planerischen Voraussetzungen für den Ausbau der Windkraft an Land wäre ein kostenloses Konjunkturprogramm, speziell für Hessen. Auch unter wirtschaftlichen Aspekten in der Krise muss nach Auffassung des BUND der Entwicklung der Windkraft in Hessen deutlich mehr Raum gegeben werden.
Herwig Winter: „Die jüngste Forderung der vier marktbeherrschenden Stromkonzerne, dass die erneuerbaren Energien auf 30% gedeckelt werden müssten, damit sie ihre Großkraftwerke noch wirtschaftlich in der Grundlast fahren können, ist zugleich skandalös und aufschlussreich. Über 30% Anteil fürchten sie also schon; zu recht!“