16. September 2009

BUND: Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster werden implizit auch Fehler des baugleichen Staudinger-Block 6 aufgedeckt

Von: BUND Hessen

Nach der Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das den Bebauungsplan für das geplante E.ON-Kraftwerk in Datteln (Kreis Recklinghausen) für rechtswidrig erklärt hat, sieht der hessische Landesverband des BUND die Genehmigungsfähigkeit des ebenfalls von E.ON geplanten Blocks 6 Staudinger in Großkrotzenburg mehr denn je in Frage gestellt. Michael Rothkegel, BUND-Geschäftsführer: „Das OVG-Urteil lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Es attestiert dem Kraftwerksbau in Datteln massive Verstöße gegen bindende Vorgaben der Landesplanung, des Naturschutzrechts und gegen Vorgaben zum Schutz der Bevölkerung."

Der BUND freut sich besonders, dass das Gericht auch mit der Behauptung von E.ON aufräumt, dass Kohlekraftwerke wie in Datteln und Großkrotzenburg einen Beitrag zum Klimaschutz leisten würden. Vielmehr sei das Gegenteil der Fall: Die Realisierung des Kraftwerks wäre unweigerlich mit einem enormen Mehrausstoß des Klimakillers Kohlendioxid verbunden. Zudem attestieren die Richter dem Kraftwerk, gegen die im Landesentwicklungsprogramm festgelegte Zielausrichtung auf einheimische und regenerative Energieträger zu verstoßen. Der BUND verweist darauf, dass auch der hessische Landesentwicklungsplan entsprechende Zielvorgaben enthält, mit welchen der geplante Staudinger-Block 6 nicht zu vereinbaren ist. Durch den Betrieb von Block 6 würden bei 7000 Jahres-Volllaststunden fast 6 Mio. Tonnen des klimaschädlichen CO2 ausgestoßen. Zusammen mit dem Weiterbetrieb der bereits vorhandenen Blöcke 4 und 5 würden die CO2-Emissionen am Standort Staudinger auf über 8 Mio. Tonnen jährlich ansteigen. Von besonderer Bedeutung ist insbesondere, dass das OVG Münster eine Kraftwerksplanung ohne vorherigen Bebauungsplan für unzulässig hält - eben diese Situation liegt indessen am Staudinger-Standort in Großkrotzenburg vor. Der BUND weist in seiner Einwendung gegen die Staudinger-Planung auch nach, dass entgegen der Behauptungen von E.ON durch den Betrieb von Block 6 die Emissionen von Luftschadstoffen wie Stickoxide, Schwefeldioxid, Feinstaub und Quecksilber gegenüber den vergangenen Jahren deutlich ansteigen und zu größeren gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung führen werden. Bau und Betrieb eines 180 m hohen Kühlturms würden durch Abgase, Wasserdampf, Verschattung und Lärm die Gesundheit, das Landschaftsbild und die Lebensqualität in unzumutbarem Maße beeinträchtigen.

Michael Rothkegel:"Das Oberverwaltungsgericht Münster belegt seine Entscheidung mit vielen Argumenten, die wir auch in unserer Einwendung gegen Block 6 Staudinger vorgebracht haben. Wir empfehlen deshalb dem Regierungspräsidium Darmstadt die genaue Lektüre der Urteilsbegründung. Angesichts der massiven Rechtsverstöße in der vorgelegten Planung gegenüber den Festlegungen des Landesentwicklungsplans, der Seveso-II-Richtlinie, der FFH-Verträglichkeit oder auch gegenüber Vorgaben zum Schutz der Bevölkerung kann es nur die Entscheidung geben, Block 6 nicht zu genehmigen."

Für Rückfragen: Rechtsanwalt Dirk Teßmer (Kanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer, 069/400340013)