21. April 2010
Anti-Atom-Proteste in Biblis - Behörden schieben Kosten für Sanitätsdienst den Veranstaltern zu
Die Organisatoren der Umzingelung des AKW Biblis am Samstag, den 24. April, haben rechtliche Schritte gegen die Genehmigungsbehörden der Demonstration eingelegt. Sie kritisieren dabei aufs Schärfste, dass die Kosten für den Sanitätsdienst in Höhe mehrerer Tausend Euro durch die Anmelder selbst gezahlt werden sollen. Die Kostenübernahme wollen sie nun im Eilverfahren klären lassen.
Als Begründung führt der Trägerkreis der Demonstration eine schwere Einschränkung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit gemäß Artikel 8 Grundgesetz sowie Paragraph 15 Versammlungsgesetz an. Rechtsanwalt Thomas Kieseritzky aus Frankfurt erklärte dazu: "Hier soll bundesweit ein Präzedenzfall geschaffen und das Recht auf Versammlung ausgehöhlt werden. Es ist absurd, eine einfache Empfehlung des hessischen Sozialministeriums als Rechtsgrundlage heranzuziehen. Die Auflage der Kosten gleich in welcher Höhe, widerspricht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit. Es kann nicht sein, dass die Ausübung des Versammlungsrechtes vom Geldbeutel des Veranstalters abhängt."
Die Rechtsanwaltskanzlei Kieseritzky hat für die Organisatoren heute Widerspruch gegen den Verwaltungsakt bei der Gemeinde Biblis eingereicht. Zusätzlich wurde ein Eilantrag auf einstweilige Anordnung beim zuständigen Verwaltungsgericht in Darmstadt eingelegt.
Der Trägerkreis der Anti-Atom-Umzingelung rief die Bevölkerung auf, sich jetzt erst recht an den Protesten am 24. April zu beteiligen. Bundesweit werden für den kommenden Samstag die größten Anti-Atom-Proteste seit Jahren erwartet. In Biblis wird als zentrale süddeutsche Demonstration das AKW Biblis umzingelt, in Norddeutschland findet eine 120 Kilometer lange Menschenkette zwischen den AKW Krümmel und Brunsbüttel statt. Am 21. April startet aus Gorleben ein Traktoren-Treck zum AKW Krümmel und auch im nordrhein-westfälischen Zwischenlager in Ahaus demonstrieren Atomkraftgegner.
Zum Hintergrund:
Eine vergleichbare Kosten-Auflage wäre ein Novum in der über 60 jährigen demokratischen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Das Demonstrationsrecht ist das letzte Mittel für Bürgerinnen und Bürger, ihre Meinung kund zu tun. Seit Bestehen der Anti-AKW-Bewegung Anfang der 1970er in diesem Land und den vielen Großdemonstrationen, die seit 1975 in Wyhl, Brokdorf (1976,1977,1981 und 1986), Grohnde, Gorleben, Hannover, Kalkar, Biblis (1986 und 1988), Bonn und Berlin durchgeführt wurden, gab es keine vergleichbare Auflage, die Sanitätskosten zu übernehmen.
Für Rückfragen:
- Pressekontakt der Anti-Atom-Umzingelung:
E-Mail: presse@anti-atom-umzingelung.de, Matthias Weyland, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Tel.: 0163-7758838 - Kanzlei ten Venne, Kieseritzky und Wenzel, Große Friedberger Straße 44-46, 60313 Frankfurt am Main, Telefon: +49 (0)69 945034-0