30. Juli 2010
Holzhackschnitzelanlage untragbar für Mensch und Natur
Von: Herwig Winter
Naturschutzgebiet "Grasellenbacher Wiesen" mit Wohnsiedlung im Vordergrund und dem Gelände für die geplante Holzhackschnitzelanlage im Hintergrund, auf der Wiesenfläche vor dem Waldrand.
Obwohl am Rand des Schutzareals gelegen, würde das Naturschutzgebiet "Grasellenbacher Wiesen" durch den Bau und den Betrieb der geplanten Holzhackschnitzelanlage am Ortsrand von Gras-Ellenbach erhebliche Beeinträchtigungen erfahren. Der BUND-Kreisverband Bergstraße lehnt deshalb den Bebauungsplan "Am Sägewerk II" entschieden ab. Die ablehnende Stellungnahme des BUND im Rahmen des Bauleitplanverfahrens geht der Gemeinde Grasellenbach in diesen Tagen zu.
Die Holzhackschnitzelanlage mit ihren eklatanten Lärmemissionen wäre nach Auffassung des BUND mehr als eine Zumutung für die Bürger des Ortsteils Gras-Ellenbach. Hinzu kämen Schadstoffemissionen in bislang ungeklärtem Ausmaß. Deshalb unterstützt der BUND die örtliche Bürgerinitiative, die sich gegen den Bebauungsplan ebenfalls zur Wehr setzt.
Der Ortsteil Gras-Ellenbach mit seiner landschaftlich reizvollen Umgebung lockt sowohl Tages- als auch Langzeittouristen, ebenso einheimische Erholungssuchende und Spaziergänger an. Beim BUND kann man deshalb nicht verstehen, dass die Gemeinde Grasellenbach dieses einzigartige Kapital, auf das man von jeher setzen konnte, dem extrem hohen Lärmpegel und den betriebsbedingten Störfaktoren wie der Luftverunreinigung einer Holzhackschnitzelanlage opfern will.
Für das Naturschutzgebiet "Grasellenbacher Wiesen" wäre die Anlage eine Katastrophe. Denn zahlreiche lärmempfindliche, teilweise sehr seltene Vogelarten, die ansonsten im gesamten südhessischen Raum nicht mehr anzutreffen sind, haben hier ihr Brutgebiet. Auch als Rastplatz auf dem Vogelzug und als Nahrungsbiotop hat das Gebiet derzeit noch einen hohen Stellenwert. Deshalb ist die Anlage in unmittelbarer Nachbarschaft zum Natur- und Landschaftsschutzgebiet ganz und gar fehl am Platz.
Derartig lärmintensive Anlagen gehören in eigens dafür ausgewiesene Gewerbegebiete mit entsprechend großem Abstand zu Wohnsiedlungen und zu schützenswerter Natur und Landschaft. In Grasellenbach hat nach Auffassung des BUND eine solche Anlage absolut nichts verloren.