3. August 2011

B38a: Planfeststellung nicht mehr in diesem Jahr

Von: Herwig Winter

Vier Monate nach dem Erörterungstermin in Sachen B 38 a zeichnet sich ein Ergebnis bislang nicht ab. Beim BUND-Ortsverband Mörlenbach rechnet man erst 2012 mit einem Planfeststellungsbeschluss. Das liegt nach Auffassung des BUND daran, dass das Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Bensheim sich derzeit um die Quadratur des Kreises bemüht, indem mit allen Mitteln versucht wird, die Konflikte der Ostumgehungsvariante O2 mit den rechtlichen Vorschriften zu kaschieren. Die Variante O2 weist außer den naturschutzrechtlichen Problemen auch kaum überwindbare Probleme mit dem Eigentumsrecht auf. Denn neben der Inanspruchnahme von nahezu 10 ha Fläche für die reine Baumaßnahme werden weitere Flächen benötigt, um Aushubmaterial zu deponieren und Ausgleichsmaßnahmen durchführen zu können. Die Gesamtfläche, die dadurch in erster Linie der Landwirtschaft verloren geht, überschreitet die Fläche der reinen Baumaßnahme um ein Vielfaches. Die zur Verfügung stehenden Flächen in öffentlichem Eigentum können den enormen Flächenverlust bei weitem nicht kompensieren.

Es kommt außer den gravierenden Eingriffen in Natur und Landschaft hinzu, dass die Variante O2 nur das Problem des Durchgangsverkehrs für Mörlenbach-Mitte löst, für die Ortsteile Weiher und Kreidach aber zusätzlichen Durchgangsverkehr erzeugt. Der BUND hält deshalb diese Variante für nicht durchsetzbar und fordert erneut dazu auf, eine Untertunnelung zu planen. Die dadurch notwendig werdende Beanspruchung von Flächen würde nur einen Bruchteil der Variante O2 betragen, der Durchgangsverkehr würde für Mörlenbach, Weiher und Kreidach gleichermaßen reduziert und Natur und Landschaft würden verschont. Eine Tunnelvariante ließe sich nach Auffassung des BUND zudem ohne die Gefahr von jahrelangen Rechtsstreitigkeiten realisieren. Vergleicht man mit den Kosten für den derzeit im Bau befindlichen Branichtunnel in Schriesheim, dann liegen die Kosten einer Tunnelvariante für Mörlenbach deutlich niedriger als für die Variante O2, weshalb der BUND auch das bislang gegen eine Untertunnelung ins Feld geführte Kostenargument nicht gelten lässt.