10. Januar 2011

B38a: Planfeststellung für Ortsumgehung Mörlenbach lässt auf sich warten

Von: Herwig Winter

Der hessische Verkehrsminister Dieter Posch hatte in den letzten Monaten mehrfach den BUND kritisiert im Zusammenhang mit Verbandsklagen gegen Verkehrsinfrastrukturprojekte und die damit nach seiner Auffassung einhergehende Verzögerung und Verteuerung von Planungen. Der BUND-Kreisverband Bergstraße wendet sich deshalb in einem Schreiben mit einem Gesprächsangebot an den Verkehrsminister, um es in Sachen B 38 a möglichst erst gar nicht zu einer derart prekären Situation kommen zu lassen.

Bereits für das Jahr 2009 hatte der damalige Amtsinhaber Alois Rhiel die Planfeststellung angekündigt. Die Planung aber verzögert sich bereits im Vorfeld. Wie das zuständige Amt für Straßen- und Verkehrswesen Bensheim aufgrund der umfangreichen Stellungnahmen von Naturschutzverbänden und -behörden erkennen musste, ist die Planungsvariante O2 verbunden mit der Zerstörung von Lebensräumen für Arten, die nach dem europäischen Naturschutzrecht besonders geschützt sind. Ohne erhebliche Kostensteigerungen, um dem Artenschutz in angemessenem Umfang Rechnung zu tragen, beispielsweise durch eine Verlängerung der geplanten Tunnelstrecken im Bereich des Tannenbuckels um mehrere hundert Meter, lässt sich die Variante O2 nicht realisieren. Neben dem BUND haben auch eine Reihe weiterer Naturschutzverbände bereits erkennen lassen, dass sie im Falle einer Nichteinhaltung geltenden Naturschutzrechts eine Verbandsklage führen werden.

Der BUND unterbreitet deshalb Verkehrsminister Dieter Posch den Vorschlag zu einem unvoreingenommenen Gespräch darüber, ob nicht doch die im Rahmen des Raumordnungsverfahrens für die Ortsumfahrung für Mörlenbach untersuchte Trassenvariante W4, die seinerzeit vorwiegend aus finanziellen Gründen nicht weiterverfolgt wurde, aus heutiger Sicht die kostengünstigere Variante darstellt. Die Untertunnelungsvariante W4 ist wegen des geringen Flächenverbrauchs sowohl aus der Sicht landwirtschaftlicher Interessen als auch aus der Sicht des Naturschutzes nahezu konfliktfrei und bietet deshalb das Potenzial für eine zügige Umsetzung ohne die Gefahr von Verzögerungen durch langwierige Gerichtsverfahren.