15. Mai 2012

BUND erstattet Anzeige gegen Hessen Mobil wegen Gefährdung einer Waldkauzbrut

Für den BUND-Ortsverband Mörlenbach ist es keine Überraschung, dennoch ruft es Empörung hervor. In einer rücksichtslosen Baumschnittaktion zur Unzeit haben Mitarbeiter von Hessen Mobil, dem früheren Amt für Straßen und Verkehrswesen Bensheim, von einem rund 100 Jahre alten Laubbaum auf einer Verkehrsinsel zwischen Ober-Mumbach und Rohrbach nur noch den Stamm übrig gelassen. Und das, obwohl selbst für Laien ohne Mühe erkennbar war, dass der Baum eine Reihe von Bruthöhlen aufwies. Fünf wenige Wochen alte Waldkauzjunge verloren durch diesen brutalen Eingriff ihr Dach über dem Kopf, was von den Baumfällern behelfsmäßig durch das Annageln eines Baumrindenstücks über der offen stehenden Bruthöhle ersetzt wurde.

Wie durch ein Wunder haben die kleinen Waldkäuze den Eingriff der Motorsäge überlebt und wurden trotz der massiven Störung von ihren Eltern weiterhin mit Nahrung versorgt. Ob sie aber endgültig davonkommen, wird von der Witterung der nächsten Wochen abhängen und vor allem auch davon, ob den Jungen ein weiteres Wunder glückt. Denn längst bevor Waldkauzjunge flügge sind, verlassen sie ihre Höhle und klettern in das Geäst ihres Brutbaums. Das allerdings gibt es aufgrund der Aktion von Hessen Mobil nicht mehr. Die Jungen werden also früher oder später auf dem Boden landen, um benachbarte Bäume aufzusuchen. Doch zu diesem Zweck müssen sie die Straße überqueren.
Für den BUND ist es nicht das erste Mal, dass Hessen Mobil gegenüber der Natur die gleiche Sensibilität an den Tag legt wie ein Elefant im Porzellanladen. Dieselbe Rücksichtslosigkeit lassen nach Auffassung des BUND viele Straßenplanungen wie aktuell die B 38 a in der Variante O2 erkennen, welche die Zerstörung von Brut- und Fortpflanzungshabitaten vieler seltener Arten billigend in Kauf nimmt.

Was den grob fahrlässigen Eingriff in Ober-Mumbach betrifft, hat der BUND mittlerweile Anzeige gegen Hessen Mobil erstattet wegen Verletzung des europäischen Vogelschutzrechts, des bundesdeutschen Artenschutzrechts sowie des deutschen und des hessischen Naturschutzrechts. Der BUND erwartet, dass das Fehlverhalten von Hessen Mobil angemessen geahndet wird verbunden mit der Auflage, in der Zeit, wenn die Waldkauzjungen ihre Höhle verlassen, die Straße vorübergehend zu sperren.