13. November 2012

Die Sägen laufen und die Behörde schaut zu

Von: BUND Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald

Heidelberg. In den Schutzgebieten zwischen Dossenheim und Schriesheim ist es in diesem Jahr vermehrt zu illegalen Rodungen von ökologisch wertvollen Streuobstwiesen gekommen. Trotz eindringlicher Hinweise durch den BUND ist die zuständige Untere Naturschutzbehörde in Sinsheim untätig geblieben. Dieses aktive Nichtstun der Behörden untergräbt die Rechtssicherheit des Naturschutzes und leistet somit weiteren Zerstörungen Vorschub.

„Es kann nicht sein, dass die zuständige Behörde bis heute nicht reagiert, obwohl wir sie bereits seit Juli über die Problematik informiert haben“, so Richard Landenberger, Vorsitzender des BUND Regionalverbands Rhein-Neckar Odenwald. „Die Rodungen nehmen vielmehr zu und wir beobachten vermehrt Umwandlungen von Streuobstwiesen in Wingerte. Dies ist aus Sicht des Naturschutzes - vor allem des Vogelschutzes - schädlich und verändert auch den landschaftlichen Charakter der Bergstraße".

Bereits im Juli 2012 hatte der BUND Regionalverband die Untere Naturschutzbehörde in ausführlicher Weise über die Problematik informiert. Zu diesem Zweck wurde der Behörde auch eine detaillierte Liste der Grundstücke zugesandt, die in den letzten Jahren gerodet wurden sowie der akut bedrohten Grundstücke. Im August 2012 erstattete der BUND Regionalverband dann Anzeige, da bis zu diesem Zeitpunkt weder eine Empfangsbestätigung der Behörde eingegangen noch ein Handeln bezüglich der akut bedrohten Grundstücke erkennbar war.

Die besagten Grundstücke liegen im Bereich des FFH-Gebiets „Odenwald bei Schriesheim“ und des Vogelschutzgebiets „Bergstraße Dossenheim – Schriesheim“. Beide Gebiete sind teil des EU-weiten Schutzgebietnetzes „Natura 2000“, welches die Errichtung eines europäischen Verbunds von Schutzgebieten zum Zweck hat. Eingriffe in solche Gebiete unterliegen dem Verschlechterungsverbot und müssen daher einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Sollten geschützte Arten betroffen sein, so sind Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben. In den genannten Gebieten sind beispielsweise Wendehals, Grauspecht und Neuntöter geschützt und direkt von der Umwandlung der Streuobstwiesen betroffen.

„Nach unseren Informationen hat in keinem der Fälle eine Verträglichkeitsprüfung stattgefunden, so dass es Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde wäre, Bußgelder und Ausgleichsmaßnahmen anzuordnen“, so Richard Landenberger.