30. Oktober 2012
Angelparadies Korsika: CDU-Politiker unterstützen Schwarzbauten
Von: Herwig Winter
Wenn der CDU-Gemeindeverband zusammen mit Bürgermeister Joachim Kunkel und Bundestagsabgeordnetem Dr. Michael Meister ein gemütliches Beisammensein im Anglerparadies Korsika abhält, dann erweist er nach Auffassung des BUND-Kreisverbandes Bergstraße unserem Rechtssystem einen Bärendienst. Nach Bewertung der Landesregierung im Schreiben des Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 30. März 2006 sind alle Baulichkeiten mit Ausnahme der Toiletten und einer Gerätehütte nicht durch die Bauaufsicht genehmigt. Illegal sind damit auch der Schankraum, die Gastwirtschaftsfläche im Freien und der Parkplatz. Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes ist eine Untersagung der Nutzung solcher rechtswidriger Bauten geboten.
Indem die CDU wissentlich illegale Anlagen für ihre Veranstaltungen nutzt, unterstützt sie nicht nur moralisch die damit verbundenen Rechtsverstöße, sondern stellt auch die Beachtung des Bau- und Naturschutzrechts in Frage und lädt andere zur Nachahmung ein. Dem rechtschaffenen Bürger wird damit der Eindruck vermittelt, dass es nur der Unterstützung prominenter Politiker bedarf, um vor einem Nutzungsverbot und einer Abrissverfügung für Schwarzbauten geschützt zu sein.
Im November 2008 hatte Kreisbeigeordneter Thomas Metz dem BUND mitgeteilt, dass die Gemeinde Wald-Michelbach versuchen wolle, den vom Verwaltungsgerichtshof Kassel kassierten Bebauungsplan zur nachträglichen Genehmigung der illegalen Bauwerke umgehend zu heilen. Dies nutzt die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Bergstraße seitdem als Argument, ihrer Rechtspflicht zum Erlass eines Nutzungsverbots und zur Anordnung des Abrisses der illegalen Gebäude nicht nachzukommen. Für eine umgehende Heilung vier Jahre Zeit verstreichen zu lassen bedeutet allerdings nach Auffassung des BUND-Ortsverbandes Wald-Michelbach, dass die letztlich Landrat Matthias Wilkes untergeordnete Bauaufsichtsbehörde das Problem offensichtlich auszusitzen und auf den St. Nimmerleinstag zu verschieben versucht.
Den zuständigen Behörden muss eigentlich klar sein, dass eine Heilung des Bebauungsplans schon deshalb unmöglich ist, weil es sich bei dem fraglichen Gelände um ein FFH-Gebiet handelt, für das der strenge Schutz des europäischen Naturschutzrechts gilt. In einem FFH-Gebiet sind bauliche Anlagen zum Zweck der Betreibung einer Gastwirtschaft ebenso wie die Einrichtung von Pkw-Parkplätzen unzulässig. Denn der Wirtschaftsbetrieb stört empfindliche und seltene Tierarten, wie beispielsweise den Eisvogel oder die Wasseramsel, und verhindert die Ausbildung von Auewiesen mit seltenen Pflanzen an der Stelle, wo sich die Parkplätze befinden. Der BUND fordert deshalb Landrat Matthias Wilkes dazu auf, endlich unter Beachtung des geltenden Rechts klare Verhältnisse zu schaffen.