14. Februar 2013

Entsetzen über massiven Flächenverbrauch in Lörzenbach

Von: Herwig Winter

Eigentlich hatte man beim BUND-Kreisverband Bergstraße gedacht, dass Planungen der Städte und Gemeinden mit massivem Flächenverbrauch dem vergangenen Jahrhundert angehören. Doch die Gemeinde Fürth ist nach Auffassung des BUND offenbar noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen. Anders jedenfalls kann man die geplante Gewerbegebietserweiterung im Ortsteil Lörzenbach mit einer Flächeninanspruchnahme von fast 5 ha, die unter zukunftsbewussten Menschen Entsetzen auslöst, nicht erklären.
Damit begibt sich die Gemeinde Fürth in krassen Widerspruch zur Agenda 21, in deren Rahmen sie eine nachhaltige, zukunftsfähige Entwicklung zugesagt hatte. Landwirtschaftliche Nutzfläche aber stellt eine endliche Ressource dar, deren Verbrauch durch Versiegelung nicht nachhaltig und damit nicht zukunftsfähig ist. Der Verbrauch dieser Flächen erfolgt zu Lasten künftiger Generationen, aber auch immer mehr zu Lasten der Menschen auf der Erde, die unter Hunger leiden. Um nämlich die Bevölkerung in Europa mit Nahrungsmitteln und auch mit Biokraftstoffen zu versorgen, werden zunehmend Flächen in Drittweltländern beansprucht.
Auf Dauer ist diese Entwicklung zum Scheitern verurteilt, weshalb die Politiker in Europa gut beraten sind, wenn sie die Flächenversiegelungsrate so schnell wie möglich auf Null zurückfahren. Für Gewerbetreibende gibt es durchaus genügend Alternativen, auch und gerade in der Gemeinde Fürth, wo ausreichend vorhandene Gewerbeflächen und Gebäude derzeit brach liegen. Sicherlich ist es einfacher, Gewerbeflächen neu auszuweisen anstatt brach liegende Flächen und Gebäude einer erneuten Nutzung zuzuführen. Von verantwortungsbewussten Politikern aber kann die Bevölkerung erwarten, dass sie sich dieser Aufgabe stellen anstatt den einfachen, aber nicht zukunftsfähigen Weg zu beschreiten.
Was die Planung der Gewerbegebietserweiterung in Lörzenbach darüber hinaus besonders brisant erscheinen lässt ist die Tatsache, dass der Teilbereich 1 Streuobstflächen in Anspruch nimmt, die teilweise sogar als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme für den 1996 in Kraft getretenen Bebauungsplan "Auf der Binn" ausgewiesen worden waren. Die alten, höhlenreichen Obstbäume und die dort vorkommenden Arten genießen den strengen Schutz des hessischen Naturschutzgesetzes. In diesem Zusammenhang rügt der BUND mit Nachdruck, dass die Gemeinde ihrer Pflicht zur Neuanpflanzung von Obstbäumen im Bereich der Ausgleichsfläche seit nun schon fast 20 Jahren nicht nachgekommen ist. Der Teilbereich 2 der Erweiterungsplanung tangiert sogar ein nach dem europäischen Naturschutzrecht besonders geschütztes FFH-Gebiet. Hinzu kommt, dass der Regionalplan Südhessen 2010 beide Erweiterungsflächen als Regionalen Grünzug ausweist, was eine Bebauung ausschließt.
Mit einer gewissen Genugtuung und nicht ohne Belustigung nimmt man beim BUND allerdings zur Kenntnis, dass die Planung der Gewerbegebietserweiterung einen Teil des Freihaltekorridors einer möglichen B 38-Ortsumgehung beansprucht. Das bedeutet nach Auffassung des BUND, dass es den Fürther Gemeindevertretern offensichtlich nicht ganz so ernst ist mit der Notwendigkeit der landschaftszerstörenden Straßentrasse, wie sie in der auch von den Kommunen mitfinanzierten Machbarkeitsstudie vorgestellt worden war.