18. September 2013
B38a: Wann die Autos rollen, entscheidet nicht der Staatssekretär
Von: Herwig Winter
Weiherer Tal im Bereich des Regenrückhaltebeckens: Massive Eingriffe in Natur und Landschaft und enormer Verbrauch an landwirtschaftlicher Nutzfläche durch die Planungsvariante O2
Wenn Staatssekretär Stefan Saebisch auf der B 38 a rollende Autos für 2017 in Aussicht stellt, dann hat er die Rechnung nach Auffassung des BUND-Ortsverbandes Mörlenbach offensichtlich ohne die betroffenen Menschen gemacht. Das eigens angekarrte Bohrgerät auf dem Tannenbuckel per Knopfdruck zu starten war nichts weiter als wohlfeiles Wahlkampfgetöse. Es drängt sich den Beteiligten am Planungsverfahren zunehmend der Eindruck auf, alles schon einmal in fast genau gleicher Weise erlebt zu haben. Ende der 1980er Jahre überboten sich die Spitzenpolitiker von CDU und SPD gegenseitig darin, die besseren Befürworter einer B 38 a-Ortsumgehung zu sein. Die allgemeine Euphorie endete jäh im November 1990 mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts Darmstadt, das sowohl den übereilt angeordneten Sofortvollzug als auch den Planfeststellungsbeschluss selbst aufhob, nachdem drei Naturschutzverbände zusammen mit einer Reihe betroffener Landwirte Klage eingereicht hatten.
Im aktuellen Verfahren gibt es eigentlich nur eine Sache, die neu ist: Zahlreiche Menschen in Weiher und Kreidach haben mittlerweile erkannt, dass die Variante O2 zu ihren Lasten ginge, weil sie eine Verkehrszunahme für ihre Orte mit sich bringen würde. Das bedeutet für die Naturschutzverbände und die betroffenen Landwirte, die gerichtliche Schritte gegen die Variante O2 planen, dass sie mit einer starken Unterstützung vieler Bürger in Weiher und Kreidach rechnen können.
Beim BUND ebenso wie bei den betroffenen Landwirten laufen die Vorbereitungen für ein erneutes Klageverfahren derzeit auf Hochtouren. Es ist davon auszugehen, dass sich eine Reihe weiterer Naturschutzverbände anschließen werden, so dass die Planer und Politiker mit starkem Widerstand gegen die Ortsumgehungsplanung in Mörlenbach konfrontiert sein werden. Beim BUND jedenfalls ist man überzeugt davon, dass die Variante O2 wegen ihrer massiven Eingriffe in Natur und Landschaft und wegen ihres enormen Verbrauchs an landwirtschaftlicher Nutzfläche vor Gericht keinen Bestand haben wird, zumal es mit der Untertunnelungsvarianten W4 eine amtlich geprüfte und für machbar befundenen Alternative gibt.