21. Februar 2014

Einzigartige Natur in Neckarsteinach wird der Zerstörung preisgegeben - BUND kritisiert Abwägung der Stadtverordneten zu Lasten bedrohter Arten

Von: Herwig Winter

Der BUND-Landesverband Hessen nimmt mit großem Bedauern zur Kenntnis, dass die seitens der Naturschützer vorgetragenen Bedenken gegenüber den Planungsabsichten im Bereich Galgenhohl keine Berücksichtigung fanden. Die Stadt Neckarsteinach argumentiert nicht zuletzt damit, dass einer Bebauung im Innenbereich derzeit unter anderem die Eigentumsverhältnisse im Weg stünden. Beim BUND kann man jedoch nicht nachvollziehen, dass stattdessen einzigartige Natur mit einer Reihe bedrohter Tierarten der Zerstörung preisgegeben werden soll.

Der Bebauungsplan "Östlich der Galgenhohl" ist mit schwerwiegenden Eingriffen in ein sehr empfindliches Ökosystem mit seinem Arteninventar verbunden. Denn es handelt sich bei dem für die Bebauung vorgesehenen Gelände um einen nach dem hessischen Naturschutzgesetz besonders geschützten Streuobstbestand, der Arten einen Lebensraum bietet, die nach dem europäischen und deutschen Naturschutzrecht streng geschützt sind. Dazu zählen die Äskulapnatter und die Schlingnatter ebenso wie der Neuntöter. Beim BUND ist man in keiner Weise davon überzeugt, dass die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen in der Lage sein werden, diese Eingriffe wirklich zu kompensieren. Denn der Ausgleich im Artenschutz gleicht eher einem arabischen Basar als dem tatsächlichen Schutz bedrohter Populationen nach dem Motto, dass man an einer Stelle etwas kaputt machen darf, wenn man nur an anderer Stelle etwas heilt. In der Realität gelingt das Umsiedeln bedrohter Arten nur selten.

Insbesondere auch vor dem Hintergrund der derzeit in Deutschland gegebenen demografischen Entwicklung macht die Erschließung neuer Siedlungsflächen keinen Sinn. Der BUND wirft deshalb den Neckarsteinacher Stadtverordneten vor, dass sie nicht im Sinne der Zukunftsfähigkeit ihrer Kommune handeln, wenn sie einer zweifelhaften Siedlungsentwicklung den Vorrang gegenüber dem Artenschutz einräumen. Weiterer Flächenverbrauch durch Versiegelung freier Landschaft ist ebenso wenig nachhaltig wie die weitere Dezimierung bedrohter Arten.