23. Juli 2014

Geplante Gewerbegebietserweiterung in Abtsteinach rechtswidrig

Von: Herwig Winter

Der BUND-Kreisverband Bergstraße betrachtet die Planung einer erneuten Erweiterung
des Gewerbegebiets in Abtsteinach als rechtswidrig. Im rechtsgültigen Regionalplan
Südhessen 2010 ist die für die Erweiterung vorgesehene Fläche nicht als Industrie- und
Gewerbefläche ausgewiesen. Vielmehr stellt der Regionalplan die Fläche als Vorrangge-
biet für Landwirtschaft sowie als Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz dar. Im
Textteil des Regionalplans heißt es dazu klar und unmissverständlich: „Vorhaben und
Maßnahmen, die geeignet sind, die Grundwassergüte beziehungsweise die Nutzung von
Grundwasser zu gefährden oder zu beeinträchtigen, müssen vermieden werden. Die
Darstellung der Vorbehaltsgebiete für den Grundwasserschutz in der Karte hat neben
dem qualitativen Schutz des Grundwassers auch die mengenmäßige Sicherung der
Ressourcen für die Trinkwasserversorgung zum Ziel.“

Die Gemeinde Abtsteinach wäre demzufolge nach Auffassung des BUND gut beraten,
wenn sie sich von den Planungsabsichten zur Erweiterung der Gewerbefläche verab-
schieden würde. Die Sicherung der Trinkwasserversorgung für die Menschen ist eine
Aufgabe, die eindeutig höherrangig ist als die Steigerung der kommunalen Einnahmen
durch die Gewerbesteuer. Für die Planung einer Gewerbegebietserweiterung kommt er-
schwerend hinzu, dass die Gemeinde Abtsteinach keinen Zugriff hat auf die Flächen, die
der Ausgleichsmaßnahmenplanung dienen sollen. Insbesondere der Pflanzstreifen für
Baumreihen vor den Industriebauwerken wird seitens der Eigentümer nicht zu diesem
Zweck zur Verfügung gestellt, womit ist die gesamte Planung hinfällig ist.