4. Juni 2014

Draisine erweist sich als Eigentor für die B38a-Umgehung von Mörlenbach

Von: Herwig Winter

Bei der Genehmigung der Draisinenbahn wurde als Ausgleichsmaßnahme ein Schutzgebiet für Zauneidechsen festgelegt. Genau an dieser Stelle soll die Variante O2 die Draisinentrasse überqueren.

Dem BUND-Ortsverband Mörlenbach liegen Informationen dafür vor, dass Hessen Mobil als eine der ersten Aktionen im Rahmen der geplanten und genehmigten Variante O2 Zauneidechsen umsiedeln will. Die Planung von rechtlich vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz sieht vor, die Tiere im Bereich des Bahndamms der ehemaligen DB-Strecke Mörlenbach–Wald-Michelbach einzufangen und an anderer Stelle anzusiedeln, da genau hier die Variante O2 die Bahnstrecke überqueren soll. Der Planfeststellungsbeschluss für die Umwandlung der ehemaligen Bahn- in eine Draisinentrasse jedoch legt an exakt derselben Stelle ein Schutzareal für die Zauneidechse fest. Das war eine der naturschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung der Draisine.

Da der Planfeststellungsbeschluss für die Umwandlung der ehemaligen Bahn- in eine Draisinentrasse rechtsverbindlich ist, könnte sich die Draisine nun als Eigentor für die Realisierung der Variante O2 erweisen. Der BUND hat sich jedenfalls in dieser Angelegenheit an die Obere Naturschutzbehörde gewandt mit der Bitte, der Absicht von Hessen Mobil zur Umsiedlung der Eidechsen Einhalt zu gebieten.

Die Schlampigkeit der Planer von Hessen Mobil führt nicht zum ersten Mal dazu, dass es in Sachen B 38 a nicht vorangeht. Der BUND kritisiert in diesem Zusammenhang nicht nur die Tatsache, dass der Planfeststellungsbeschluss für die Draisine nicht berücksichtigt wurde, sondern auch, dass man mit Umsiedlungsaktionen beginnen möchte, bevor überhaupt ein geeignetes Biotop für die umzusiedelnden Tiere geschaffen ist. Beim BUND ist man gespannt, wie Planer und Politiker sich nun aus dieser selbst gelegten Schlinge befreien wollen.