8. Oktober 2014

Windpark „Stillfüssel“ liegt im geplanten Windkraftvorranggebiet

Der BUND-Kreisverband Bergstraße begrüßt ausdrücklich den Beschluss der Wald-Michelbacher Gemeindevertretung zur Auftragsvergabe für die Errichtung eines Windparks im Gebiet „Stillfüssel“. Damit leistet die Gemeinde einen wichtigen Beitrag zur Energiewende, die den Ausstieg aus der Nutzung nuklearer und fossiler Energieträger zum Ziel hat. Der BUND stellt allerdings auch fest, dass es im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens massive Kritik von Gemeindevertretern und Bürgern gab, die unter anderem die fehlende Transparenz und die bisher nicht konkretisierte Bürgerbeteiligung an dem Windkraftprojekt betraf. Für den BUND ist es von zentraler Bedeutung, dass Bürger sich in angemessener Form finanziell an Windkraftprojekten vor Ort beteiligen können, da dies zu mehr Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber Windkraft führt.

Windenergie ist für die Energiewende unabdingbar, da sie von allen regenerativen Energieträgern die kostengünstigste und effizienteste Lösung darstellt und gleichzeitig den geringsten Flächenverbrauch mit sich bringt. Eine moderne Windenergieanlage benötigt dauerhaft eine Fläche von nur 300 m2 für den Betonsockel. Unter den Rotoren ist Forst- und Landwirtschaft weiterhin möglich. Um die gleiche Strommenge durch Fotovoltaik zu erzeugen, bedarf es einer Fläche von etwa 5 ha, die bei Installation auf der Freifläche keine Forst- und nur in sehr eingeschränktem Umfang Landwirtschaft zulässt. Bei der Stromerzeugung aus Biomasse beträgt die Fläche sogar 150 bis 200 ha.

Die mit Windenergieanlagen verbundenen Probleme liegen vor allem in den Bereichen Immissionsschutz sowie Arten- und Landschaftsschutz. Deshalb sollen im Rahmen der Regionalplanung in Hessen in der Größenordnung von 2 % der Landesfläche Windkraftvorranggebiete ausgewiesen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass 98 % der Landesfläche frei von Windrädern bleiben. In den Vorranggebieten muss eine Mindestwindgeschwindigkeit von 5,5 Meter pro Sekunde in 140 Meter Höhe herrschen, damit die Windkraftnutzung effizient betrieben und so die Anzahl der Anlagen insgesamt so niedrig wie möglich gehalten werden kann. Zudem müssen die Vorranggebiete einen Abstand von 1.000 Metern zu Wohnsiedlungen einhalten. Dem Artenschutz muss Genüge getan werden, indem durch wissenschaftliche Gutachten sichergestellt wird, dass besonders geschützte Arten in den Vorranggebieten entweder nicht vorhanden sind oder durch entsprechende Stilllegungszeiten für die Anlagen beispielsweise während des Vogelzugs nicht beeinträchtigt werden.

Im Bereich „Stillfüssel“ weisen die bereits vorliegenden Gutachten nach, dass es mit dem Artenschutz keine gravierenden Probleme geben wird, weshalb die Fläche im Regionalplan Südhessen als Windkraftvorranggebiet vorgesehen ist. Der BUND hofft, dass es mit der Erstellung des Regionalplans rasch vorangeht, um einerseits endlich Rechtssicherheit für Windkraft-Investoren zu schaffen und um andererseits die Flächen außerhalb von Windkraftvorranggebieten von Windkraft freihalten zu können.