25. April 2017

Hessen Mobil sorgt für größtmöglichen Flurschaden - Betroffener Landwirt und BUND fordern Schadenersatz

Von: Herwig Winter
Im Bereich Vohberg haben die Probebohrungen von Hessen Mobil im Zuge der B 38 a-Planung zu erheblichen Flurschäden geführt. Der Boden wurde verdichtet und der aufgebrachte Schotter einfach liegengelassen.

Im Bereich Vohberg haben die Probebohrungen von Hessen Mobil im Zuge der B 38 a-Planung zu erheblichen Flurschäden geführt. Der Boden wurde verdichtet und der aufgebrachte Schotter einfach liegengelassen. Foto: BUND

Obwohl das Gerichtsverfahren wegen der B 38 a-Planung erst für Ende 2017 festgesetzt ist, gibt Hessen Mobil schon einmal einen Vorgeschmack auf die Landschaftszerstörungen, die nach Auffassung der Straßenplaner kommen sollen. Hermann Wagner, Landwirt Langklingerhof: „Den Flurschaden, den sie nur für ihre Probebohrungen angerichtet haben, ist gewaltig. Musste das wirklich sein? Und wenn ja, weshalb ist man nicht so anständig und beseitigt den angerichteten Schaden nach Abschluss der Maßnahme?“ Beim BUND-Ortsverband Mörlenbach sieht man sich erinnert an die 1990er Jahre, als im Vorfeld der geplanten und seinerzeit vom Gericht gestoppten Baumaßnahme bereits eine Streuobstwiese plattgemacht worden war. Herwig Winter, BUND-Ortsbeauftragter: „Bei Hessen Mobil wird man aus Fehlern einfach nicht schlau. Man verteilt immer noch das Fell, bevor man den Bären erlegt hat.“
Der die Kläger vertretende Anwalt hat sich bereits mit der Forderung auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bis spätestens Ende April an Hessen Mobil gewandt. Nach Fristablauf wird der Landwirt den Schaden im Rahmen der obliegenden Schadensminderungspflicht selbst beseitigen und die Kosten dafür in Rechnung stellen. Hermann Wagner: „Ich kann schließlich nicht warten, bis Hessen Mobil von alleine in die Gänge kommt und mir den Acker wieder herrichtet. Das muss ich notfalls selbst in die Wege leiten, um die Saat zeitnah ausbringen zu können.“ Der BUND unterstützt den Landwirt bei seinen Forderungen Hessen Mobil gegenüber. Herwig Winter: „Irgendwann müssen auch die Straßenbauer begreifen, dass man sich in der freien Landschaft nicht wie die Axt im Walde benehmen kann.“
Landwirte und Naturschützer sind zuversichtlich, was die Gerichtsentscheidung Ende des Jahres anbelangt. Die enormen Eingriffe in Natur und Landschaft ebenso wie in das Grundeigentum der Landwirtschaft, wie sie die Variante O2 mit sich bringen würde, können vermieden werden, wenn die landschaftsschonende und zudem noch kostengünstigere Alternative einer Untertunnelung Mörlenbachs gewählt wird.