15. Januar 2018

Untertunnelung W4 wäre längst fertiggestellt - BUND und BIW: Die Fehler der Vergangenheit rächen sich

Von: Herwig Winter
Geplante O2-Trassenführung (hier im Bereich Weiherer Tal) verletzt nach Auffassung von BUND und BIW geltende Rechtsvorschriften

Derzeit vor Gericht: Geplante O2-Trassenführung (hier im Bereich Weiherer Tal) verletzt nach Auffassung von BUND und BIW geltende Rechtsvorschriften

Die Untertunnelungsvariante W4 wäre nach Auffassung des BUND-Ortsverbandes Mörlenbach und der Bürgerinitiative Weiher (BIW) längst in Betrieb, wenn man zur Jahrtausendwende die Weichen richtig gestellt und sich nicht vorschnell auf die Umfahrungsvariante O2 festgelegt hätte. Mit der W4 wäre eine Variante zum Tragen gekommen, die die Interessen aller Betroffenen berücksichtigt hätte. BIW-Vorsitzender Willi Kleemann: „Sowohl die Anwohner an der B 38 in Mörlenbach als auch die Anwohner der L 3120 in Weiher und Kreidach wären vom Durchgangsverkehr entlastet worden. Die O2 dagegen brächte in Weiher und Kreidach zusätzlichen Verkehr.“ BUND-Ortsbeauftragter Herwig Winter: „Die W4 wäre mit nur sehr geringfügigen Eingriffen in Natur und Landschaft ausgekommen und hätte kaum landwirtschaftliche Nutzfläche verbraucht. Die O2 dagegen gefährdet landwirtschaftliche Existenzen, zerstört Erholungslandschaft und ist mit dem Verlust an Lebensraum seltener und geschützter Arten verbunden.“

In dem von Hessen Mobil selbst in Auftrag gegeben Gutachten zur Untersuchung der Auswirkung auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere, Pflanzen, Landschaftsbild, Wohnnutzung und Erholungsnutzung belegt die Variante W4 Platz 1 auf der Schutzgut bezogenen Rangfolge unter 17 untersuchten Varianten; die Variante O2 kommt darin abgeschlagen nur auf Platz 11. Aber anstatt der mit Abstand umweltverträglichsten Variante W4 den Vorzug zu geben, wurde die Untertunnelungsvariante schlecht geredet und teuer gerechnet, um die von einigen Politikern und dann von Behörden und Planern bevorzugte Variante O2 voranzutreiben. Dass die Kostenrechnungen von Hessen Mobil zu den Varianten W4 und O2 grob falsch gewesen sind, haben mittlerweile von der BIW bei einem Sachverständigen in Auftrag gegebene Gutachten nachgewiesen. Willi Kleemann: „Die W4 ist sogar deutlich kostengünstiger als die O2.“

Die Vorgehensweise der O2-Befürworter hat sich nach Auffassung von BUND und BIW bereits mehrfach gerächt. Denn alleine für den untauglichen Versuch von Hessen Mobil, für die massiven Natureingriffe nach geeignetem Ausgleich zu suchen, hat man Jahre vergeudet. Der BUND hatte von Anfang an klar gemacht, dass die O2-Planung mit geltendem Natur- und Artenschutzrecht nicht vereinbar ist. Ein von Hessen Mobil selbst in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Eingriffe keiner der untersuchten Ostvarianten in ihrer Gesamtheit ausgleichbar sind. Konsequenterweise klagt nun der BUND gemeinsam mit einem in seiner Existenz bedrohten Landwirt gegen diese Planung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH). Politiker und Planer haben das wissentlich in Kauf genommen, obwohl damit weitere jahrelange Verzögerungen vorprogrammiert waren. All diese Zeit hätte bei der Variante W4 eingespart werden können.