18. Mai 2016

Birkenau: Missachtet Bauinteresse folgenlos Artenschutz?

Von: Hans-Jörg Langen

Während der Brut- und Setzzeit sind starke Veränderungen oder Beseitigung von Gehölzen naturschutzrechtlich verboten. Darauf weist der Kreisverband Bergstraße des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit seinem Sprecher Hans-Jörg Langen aus gegebenem Anlass einmal wieder hin. Denn vor wenigen Tagen wurden, sogar noch vor Erteilung der Baugenehmigung, auf einem Baugrundstück in Birkenau Sträucher und zwei Bäume beseitigt. Zusätzlich verletzte der Täter bei seiner Holzaktion auch noch eine Eiche auf gemeindeeigener Fläche. Eine solche Eigenmächtigkeit, ohne an rechtliche Einschränkungen zu denken, ist sehr leichtfertig.

Wenn man den Beginn der Brut- und Setzzeit am 15. März verpasst, ist eine Bauverzögerung nur zu vermeiden, wenn eine Ausnahmegenehmigung von der unteren Naturschutzbehörde (UNB) erteilt werden kann. Das kann diese aber nur, wenn sie feststellt, dass sich keine geschützte Tierart in dem Bewuchs aufhält. Im Falle früher Beweisvereitelung durch Fällung allerdings ist als Regelfall anzunehmen, dass sich Nester in den Bäumen befanden.

Die Baugenehmigung für ein Haus zu erhalten, ist zwar eine sehr komplexe Angelegenheit, weil viele Voraussetzungen zu erfüllen sind. Diese erfährt man aber von seinem Architekt und durch eigenes Kümmern um Rechtsvorschriften und um die Gegebenheiten seines Baugrundstücks. Am Ende ist fast alles Nötige in der Baugenehmigung nachzulesen. Die Einschränkung „fast“ ist angebracht, weil oft genug „übersehen“ wird, auch durch die Planer, dass ein Baubeginn zeitlich auch durch naturschutzrechtliche Vorgaben eingeschränkt sein kann. Kluge Bauherren bauen einer möglichen Verzögerung vor, indem sie sich frühzeitig darüber informieren, welche Maßnahmen vorweg zu ergreifen sind, damit Baumaschinen pünktlich ein freies Arbeitsfeld vorfinden. Hier aber zog der Bauherr eine vermeintlich einfachere Lösung vor.

Der Täter scheint darauf zu vertrauen, dass sein Tun von keiner zuständigen Stelle bemerkt oder gar verfolgt wird. Dass er nicht durch solche Untätigkeit belohnt wird, kann der BUND ebenso wie verärgerte Grundstücksnachbarn nur hoffen. Dass die UNB ihre Aufgabe kennt, bedarf kaum einer Erwähnung. Zu wünschen ist daneben auch, dass die Gemeinde dafür sorgt, dass dem Entstehen von Faulherden an den Verletzungen am Stamm oder an Starkästen ihrer Eiche ggf. durch fachgerechte Sanierung vorgebeugt wird.