26. September 2016
Gravierender Fehler bei der Variantenentscheidung zur B 38 a Ortsumgehung - BUND und BIW: Hessen Mobil hat für W4 Autobahntunnel berechnet
Von: Herwig Winter, BUND-Ortsbeauftragter Mörlenbach
Erst nach der Dienstaufsichtsbeschwerde des BUND hat das hessische Verkehrsministerium die Unterlagen zur Verfügung gestellt, aus denen hervorgeht, wie und auf welcher Grundlage die Planer die Kosten für die Varianten O2 und W4 berechnet haben. Die Bürgerinitiative Weiher (BIW) hat daraufhin ein Gutachten zur Kostenprüfung in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis einen skandalösen Fehler der Planer der B 38a Ortsumgehung von Mörlenbach ans Tageslicht bringt.
„Hessen Mobil hat aus unerfindlichen Gründen doppelt gesehen. Deshalb entsprechen die Kostenschätzungen für die Tunnelvariante W4 einem Autobahntunnel und nicht einem Tunnel für eine Bundesstraße“, so BIW-Vorsitzender Willi Kleemann. BUND-Ortsbeauftragter Herwig Winter ergänzt: „Aufgrund dieses gravierenden Fehlers ist der Planfeststellungsbeschluss für die Ostumgehungsvariante (O2) unter völlig falschen Voraussetzungen erfolgt.“
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Baubetrieb und Bauwirtschaft, der im Auftrag der BIW bereits die Kosten für die W4 und die O2 ermittelt hatte, hat nun die Berechnungen von Hessen Mobil für die Variante W4 unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist für die Straßenplaner alles andere als schmeichelhaft, denn sie sind von Kosten pro laufenden Meter ausgegangen, wie er für doppelröhrige Autobahntunnel gilt, aber nicht für einröhrige Bundesstraßentunnel. Während das hessische Verkehrsministerium Kostenansätze von 60.000 Euro pro laufenden Meter doppelröhrigem Autobahntunnel und 30.000 Euro pro laufenden Meter einröhrigem Straßentunnel vorgibt, setzte Hessen Mobil für den W4-Tunnel Kosten in Höhe von 62.530 Euro pro laufenden Meter an. Willi Kleemann: „Ein Blick auf die Kostenermittlung für den gerade in Betrieb gegangenen Branichtunnel hätte genügt. Dort hat der laufende Meter betriebsfertigen Tunnels 31.936 Euro gekostet.“ Herwig Winter ergänzt: „Je tiefer man in die Materie einsteigt, desto deutlicher wird, dass es Hessen Mobil bei der Planung der Umgehung von Mörlenbach an Schlampigkeit nicht hat fehlen lassen.“
Das Gutachten, welches den gravierenden Fehler von Hessen Mobil darlegt, ist auf der BIW-Internetseite (http://www.bi-weiher.de/) einsehbar. Der Fachanwalt, der die Klage gegen die O2 juristisch vertritt, wird auch dieses Gutachten den Richtern beim Hessischen Verwaltungsgericht vorlegen, um damit zu untermauern, dass die Variante W4 von Hessen Mobil gänzlich zu Unrecht wegen angeblich zu hoher Kosten ausgeschieden worden war.