7. Juli 2017

Weder mit dem Naturschutzgesetz noch mit dem Regionalplan vereinbar - BUND kritisiert Fürther Bebauungsplanung im Ortsteil Fahrenbach

Von: Herwig Winter

Streuobst genießt den strengen Schutz des hessischen Naturschutzgesetzes. Die Zerstörung oder sonstige erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung von Streuobstflächen ist verboten. BUND-Kreisvorstandssprecher Herwig Winter: „Wie die Gemeinde Fürth auf die Idee kommt, im Ortsteil Fahrenbach ausgerechnet eine Streuobstwiese mit angrenzenden Hecken und Altbaumbeständen als Baugebiet ausweisen zu wollen, ist uns schleierhaft. Die Planung ist grundsätzlich rechtswidrig.“
Ein kleiner Teilbereich des Bebauungsplans, der nur zwei Häuser umfasst, liegt mehrere hundert Meter vom Kerngebiet entfernt, was alleine schon eine Kuriosität darstellt. Was nach Auffassung des BUND aber eine Bebauung an dieser Stelle unmöglich macht ist die Tatsache, dass der Bereich in einem Vorranggebiet Regionaler Grünzug sowie angrenzend oder sogar innerhalb eines Vorranggebiets für Natur und Landschaft liegt. Beide Kategorien des gültigen Regionalplans schließen die Zulässigkeit von Baumaßnahmen aus. Hinzu kommt, dass der Planungsbereich unmittelbar an das FFH-Gebiet „Weschnitz und ihre Nebenbäche“ grenzt. Herwig Winter: „FFH-Gebiete sind Schutzgebiete nach dem europäischen Naturschutzrecht, das ausdrücklich vorschreibt, dass keine Verschlechterung des ökologischen Zustands eintreten darf. Vielmehr müssen Maßnahmen zur Verbesserung vorgesehen werden. Eine Bebauung bis an die Grenze des Schutzgebiets bedeutet aber allemal eine Verschlechterung.“
Der BUND erwartet deshalb, dass die Gemeinde Fürth im Sinne eines verantwortungsbewussten Umgangs mit der endlichen Ressource Fläche, wozu sie sich in der Lokalen Agenda 21 verpflichtet hat, von der verantwortungslosen Planung in Fahrenbach abrückt. Herwig Winter: „Ein Blick auf Fahrenbach in Google Earth genügt, um zu erkennen, dass auch in diesem Ortsteil noch genügend Baulücken zur Verfügung stehen, die einer Bebauung zugeführt werden sollten, bevor man neue Flächen im Außenbereich zu überplanen versucht.“