2. August 2018

BUND über Entscheidung von Regierungspräsidentin Lindscheid zur Windkraft entsetzt

Von: BUND Bergstraße
Regional geplante Windkraftvorrangflächen in Wald-Michelbach

Regional geplante Windkraftvorrangflächen in Wald-Michelbach (Ausschnitt Raumordnungsplan)

Beim BUND-Kreisverband Bergstraße ist man entsetzt über die Entscheidung von Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid, die den Teilflächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde Wald-Michelbach genehmigt hat. BUND-Kreisvorstandssprecher Herwig Winter: „Es dürfte in der Planungsgeschichte Hessens einmalig sein, dass eine Negativplanung, die eine weitere Errichtung von Windenergieanlagen verhindern soll, Rechtskraft erlangt. Und noch dazu entgegen regional geplanter Vorrangflächen.“ Nach Auffassung des BUND ist Regierungspräsidentin Lindscheid eingeknickt vor einer lautstarken Minderheit von Windkraftgegnern, denen es offensichtlich egal ist, dass mit der Nutzung der Atomkraft die Erde weiterhin radioaktiv verseucht und mit der Nutzung von Kohle nicht nur ganze Landschaften mitsamt ihren Ortschaften weggebaggert werden, sondern auch die drohende Klimakatastrophe weiter befeuert wird, wenn nur vor der eigenen Haustür keine Windenergieanlagen errichtet werden.

Windkraft schützt Wald vor dem Klimawandel

„Wir müssen heute den Wald vor dem Klimawandel schützen“, verweist Guido Carl auf die Waldbrände, die der menschgemachte Klimawandel in diesen Tagen in Hessen und in noch viel größerem Ausmaß in Brandenburg, Skandinavien und Kalifornien verursacht. Im Verhältnis zu den Waldzerstörungen durch Brände, Trockenheit und Hitzeperioden haben Rodungen für Windkraftanlagen eine untergeordnete Bedeutung. Windkraftanlagen muss man nicht schön finden; sie sind ein Eingriff in Natur und Landschaft, der gut überlegt sein muss. Doch die Energiewende ist unverzichtbar, auch zum Schutz der Wälder, und so muss es vor Ort Kompromisse geben. Aus Sicht des BUND ist es daher kontraproduktiv, sich gegen jede Rodungsfläche im Wald zu stemmen.

Der BUND befürwortet den Ausbau der Windenergie vor allem aus Gründen der globalen Verantwortung für den Klimaschutz. Der derzeit in Aufstellung befindliche Regionalplan Südhessen legt Vorrangflächen für die Windenergienutzung nach fachlichen Kriterien fest. Nur rund 2% der hessischen Landesfläche müssen als Vorrangfläche für Windenergie ausgewiesen werden, um den Strombedarf zusammen mit anderen regenerativen Energieträgern, an vorderster Stelle der Photovoltaik, zu decken. 98% der Landesfläche sind Ausschlussgebiete, auf denen keine Windenergieanlagen gebaut werden dürfen. BUND-Kreisvorstandssprecher Guido Carl: „Windkraft muss dort genutzt werden, wo die Windhöffigkeit hoch und Konflikte mit dem Schutz von Mensch und Natur möglichst gering sind.“

Vorgriff auf die Regionalplanung geht nicht an

Es geht nach Auffassung des BUND nicht an, dass eine Kommune im Vorgriff auf die Regionalplanung von sich aus versucht, Windenergiestandorte zu verhindern. Herwig Winter: „Da wackelt der Schwanz mit dem Hund. Wir werden jedenfalls alles in unserer Kraft stehende tun, damit Bürgermeister Sascha Weber sich mit seinen geplanten Vorstößen gegen die Vorrangflächen für Windenergie in seiner Gemeinde bei der Regionalversammlung nicht durchsetzt.“