23. November 2016
B38a: Mit schwerwiegenden Eingriffen in den Grundwasserkörper verbunden - BUND begrüßt freimütige Äußerungen von Hessen Mobil zu Variante O2
Von: Herwig Winter
Die Brunnen im Trinkwassergewinnungsgebiet „Eulenacker“ sind heute bereits bei Unfällen von Gefahrguttransporten extrem gefährdet, denn es gibt keinerlei Schutzvorrichtungen für die nur rund 50 m neben der B 38 liegenden Brunnenanlagen. (Foto: BUND)
Mit einer bislang nicht gekannten Freimütigkeit räumt Hessen Mobil ein, dass die Variante O2 zur Umgehung von Mörlenbach mit schwerwiegenden Eingriffen in den Grundwasserkörper verbunden ist, was "erheblichen Einfluss auf die Bauweise der Bauwerke und die damit verbundenen Kosten" hat. Der BUND-Ortsverband Mörlenbach begrüßt diese klaren und unmissverständlichen Äußerungen. BUND-Ortsbeauftragter Herwig Winter: "Damit gibt Hessen Mobil auch zu, dass die bisherigen Kostenangaben unzureichende Schätzungen darstellen, die nach den von uns beauftragten Gutachten erheblich zu niedrig angesetzt waren."
Schon heute: Trinkwasserbrunnen Eulenacker sind extrem gefährdet
Schon heute sind die beiden Trinkwasserbrunnen im Gewinnungsgebiet "Eulenacker", die nur einen Abstand von etwa 50 m zur vielbefahrenen B 38 haben, extrem gefährdet, wenn es zu einem Unfall mit einem Gefahrguttransport beispielsweise mit Heizöl kommt. Denn es gibt keinerlei Schutzvorkehrungen, die in einem solchen Fall das auslaufende Öl auffangen und damit die Brunnen vor einer Katastrophe bewahren könnten.
Die O2 wird dieses Gefahrenpotenzial noch einmal deutlich verschärfen dadurch, dass Brückenpfeiler im Oberstrom der Brunnen in den Grundwasserkörper getrieben werden müssen. Dem Eindringen von wassergefährdenden Stoffen wird damit Tür und Tor geöffnet.
O2 würde Trinkwassergefährdung verschärfen; Schutz bietet Variante W4
Ein wirkungsvoller Schutz des Trinkwassers im Brunnengebiet "Eulenacker" kann nach Auffassung des BUND nur dann erreicht werden, wenn die Variante O2 zugunsten einer Untertunnelung Mörlenbachs aufgegeben wird. Herwig Winter: "Im Gegensatz zur immer wieder in die Welt gesetzten Mär würde eine Untertunnelung Mörlenbachs an keiner Stelle mit dem Trinkwasserschutz kollidieren. Denn die Variante W4 verliefe im Urgestein unter der Ortslage und nur die Tunneleingänge müssten weitab von Trinkwasserbrunnen den Grundwasserkörper durchstoßen."
Um die Brunnen im Trinkwassergewinnungsgebiet "Eulenacker" endlich gegen Unfälle mit Gefahrguttransporten zu sichern, ist die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes unerlässlich. Nur so kann Hessen Mobil dazu verpflichtet werden, die für Bundesstraßen vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen rasch umzusetzen. Der BUND fordert deshalb das Regierungspräsidium Darmstadt auf, für diese Brunnenanlagen endlich ein Wasserschutzgebiet auszuweisen, nachdem die Gemeinde Mörlenbach ihren Verpflichtungen mittlerweile nachgekommen ist und die dafür notwendigen Gutachten vorgelegt hat.