21. Mai 2019
Anzeige wegen Fällung gesunder und landschaftsprägender Birnbäume - BUND fordert Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands durch Pflanzung von Hochstämmen
Von: Herwig Winter
Drei gesunde und landschaftsprägende Birnbäume am Rand einer Streuobstwiese in Fahrenbach wurden nach Auffassung des BUND illegal beseitigt. Foto: BUND
Streuobst genießt den strengen Schutz des hessischen Naturschutzgesetzes. Die Zerstörung oder sonstige erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung von Streuobstflächen ist verboten. Deshalb hatte der BUND-Kreisverband Bergstraße vor Jahren schon kritisiert, dass die Gemeinde Fürth im Ortsteil Fahrenbach ausgerechnet eine Streuobstwiese mit angrenzenden Hecken und Altbaumbeständen als Baugebiet ausweisen wollte. Der BUND hatte die Gemeinde darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplan, der die Zerstörung einer Streuobstwiese zur Folge hat, nicht genehmigungsfähig ist. BUND-Kreisvorstandssprecher Herwig Winter: „Jetzt wurden genau an dieser Stelle drei alte, aber noch vitale und landschaftsprägende Birnbäume gefällt und Heckenstrukturen beseitigt. Das lässt den Verdacht aufkommen, dass vollendete Tatsachen zugunsten des Bebauungsplans geschaffen werden sollen.“
Der BUND hat mittlerweile Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde erstattet und geht davon aus, dass die illegale Fällung der Birnbäume angemessen geahndet wird. Herwig Winter: „Wir erwarten, dass dem Verursacher auferlegt wird, Ersatz für die gefällten Bäume zu schaffen. Aus unserer Sicht kommt dafür nur die Pflanzung von drei Birnbaum-Hochstämmen der gleichen Sorte wie die gefällten Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 30 cm in Frage. Außerdem müssen die Heckenstrukturen wiederhergestellt werden.“