10. April 2008
A 44-Urteil setzt wichtige Signale für B 38 a-Verfahren
Die Variante O2 im Weiherer Tal
Das vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gesprochene Urteil zum Bau der umstrittenen A 44 bei Hessisch Lichtenau setzt nach Auffassung des BUND-Ortsverbandes Mörlenbach auch für die B 38 a ein klares Signal: Nur eine rechtskonforme Planung hat Aussicht auf Erfolg. Noch während der Gerichtsverhandlung sozusagen auf den allerletzten Drücker hat das Land Hessen eine Reihe von Planänderungen im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften insbesondere des europäischen Naturschutzrechts vorgenommen und mit diesen Nachbesserungen die Richter in die Lage versetzt, die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Naturschutz im Fall der A 44 für hinreichend zu erklären.
Zu den Nachbesserungen gehörte neben einer Reihe von zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen vor allem eine Verlängerung der Tunnelstrecke um mehr als 300 Meter gegenüber der Ursprungsplanung, um die Eingriffe in das FFH-Gebiet bei Hessisch Lichtenau zu minimieren. Der BUND macht deshalb erneut darauf aufmerksam, dass im Fall der B 38 a-Ortsumgehung von Mörlenbach die Variante O2 im Bereich des Vohbergs nach der derzeitigen Planung ein Areal mit nach dem europäischen Naturschutzrecht besonders geschützten Arten zerstört.
Wenigstens teilweise vermeiden ließe sich das nur durch eine Verlängerung des Tunnels um rund 250 Meter und durch eine Reihe von zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen, was beides zu einer eklatanten Verteuerung der Baumaßnahme führen würde. Hinzu kommt die Tatsache, dass auch mit einer Änderung der O2-Planung im Bereich Vohberg der weitere Trassenverlauf mit schwerwiegenden Natureingriffen verbunden bleibt.
Zu der Natur und Landschaft zerstörenden O2-Variante gibt es allerdings eine Alternative, die in der Untertunnelung Mörlenbachs besteht. Diese Variante kommt mit geringfügigen Natureingriffen aus und macht deshalb auch keine kostenaufwändigen Ausgleichsmaßnahmen notwendig.
Der BUND fordert daher die verantwortlichen Planer und Politiker dazu auf, aus dem A 44-Urteil Lehren zu ziehen und für die B 38 a-Ortsumgehung von Mörlenbach von Anfang an eine rechtskonforme Planung vorzulegen. Das erspart nicht nur jede Menge Kosten, sondern auch viele Jahre Zeit, die Gerichtsverfahren in der Regel beanspruchen. Der BUND bietet in diesem Zusammenhang seine Gesprächsbereitschaft an. Denn den im BUND Verantwortung Tragenden ist an jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen nichts gelegen, sondern es geht darum, dass eine B 38 a-Ortsumgehung von Mörlenbach möglichst umweltverträglich und so schnell wie möglich realisiert werden kann.