BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


25. April 2005

Auch Golfplätze zerstören die Nahrungsgrundlage künftiger Generationen

Von: Herwig Winter

Kreis Bergstraße. Die Zeiten, in denen man sich großflächige Zerstörungen landwirtschaftlicher Nutzflächen zugunsten von Asphalt- und Betonwüsten oder privaten Vergnügungsanlagen leisten konnte, gehören nach Ansicht des BUND-Kreisverbandes Bergstraße endgültig der Vergangenheit an. Landwirtschaftsflächen mit besten Ackerböden, wie sie im hessischen Ried gegeben sind, müssen vielmehr dringend erhalten werden, damit auf ihnen langfristig gesunde Nahrungsmittel für die Menschen in der Region erzeugt werden können. Golfplätze dagegen dienen lediglich dem kurzatmigen Interesse einer privilegierten Minderheit, die sich dieses Freizeitvergnügen leisten kann. Die Politiker, die derzeit dem Anachronismus einer Golfplatzerweiterung in Biblis das Wort reden, sollten sich deshalb der Verantwortung bewusst werden, die mit der Verabschiedung der Agenda 21 vor mehr als 10 Jahren in Rio de Janeiro eingegangen wurde.

Die Agenda 21 fordert dazu auf, bei der Nahrungsmittelversorgung dem Prinzip der Subsidiarität zu folgen. Das bedeutet, dass eine Region die Menschen, die in ihr leben, ausreichend mit Nahrung aus eigener Produktion versorgen können muss. Das ist schon deshalb unerlässlich, weil die Agenda 21 auch dazu auffordert, alle Ressourcen, insbesondere aber Nahrungsmittel, global gerecht zu teilen. Gegen diese Forderung wird derzeit massiv verstoßen, indem die reichen Länder des Nordens Nahrungs-, Genuss- und selbst Futtermittel für Vieh sogar in den Hungerländern der Erde zu Billigstpreisen einkaufen und damit die landwirtschaftlichen Flächen der armen Länder des Südens für die Nahrungsmittelproduktion zugunsten der Bevölkerung vor Ort blockieren. Auf diesem Prinzip der Ungerechtigkeit basiert wohl immer noch der Glaube manch eines Kommunalpolitikers, weiterhin landwirtschaftliche Flächen für anderweitige Nutzungszwecke opfern zu können.

Der BUND erlaubt sich in diesem Zusammenhang auch noch einmal den ausdrücklichen Hinweis, dass die angedachte Golfplatzerweiterung in Biblis mit dem europäischen Naturschutzrecht kollidiert, da auf den Erweiterungsflächen Vorkommen des nach der FFH-Richtlinie geschützten Feldhamsters vorhanden sind. Naturschützer und Landwirte ziehen also letztlich am selben Strang, wenn es darum geht, dem Interesse der Allgemeinheit Vorrang vor dem Partikularinteresse einer wenn auch einflussreichen Minderheit einzuräumen. Der BUND widerspricht auch der weit verbreiteten Auffassung, man könne ohne große Probleme bei Bedarf aus einem Golfplatz wieder einen Acker machen. Für die Herrichtung der Spielflächen wird teilweise das Unterste zuoberst gekehrt und damit der Bodenaufbau nachhaltig zerstört. Hinzu kommt, dass der Landwirt mit dem Wegfall des landwirtschaftlichen Betriebs bestenfalls zum Greenkeaper degradiert wird und damit bäuerliche Tradition und Infrastruktur ebenso wie Wissen und Erfahrung verloren gehen.

V.i.S.d.P.: Herwig Winter, Beisitzer im Kreisvorstand
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Quelle: http://archiv.bund-bergstrasse.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/auch-golfplaetze-zerstoeren-die-nahrungsgrundlage-kuenftiger-generationen/