BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


1. April 2004

Ausbau des Frankfurter Flughafens

Von: BUND Hessen

Frankfurt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert vom Hessischen Umweltministerium, die Untersagung des Baubeginns der neuen Condor-Cargo-Technik-Flugzeugwerft (CCT-Werft) am Frankfurter Flughafen bis Klarheit über das Vorkommen der gefährdeten Zauneidechse im Bereich der künftigen Werft besteht. Der Naturschutzverband wirft der Fraport AG vor, dass sie in den Genehmigungsunterlagen fehlerhafte und unvollständige Aussagen zum Vorkommen zu dieser geschützten Tierart gemacht hat. "Das Naturschutzrecht muss auch auf dem Flughafengelände gelten. Fraport hat keinen Freibrief für Naturzerstörung", bekräftigt BUND-Vorstandssprecherin Brigitte Martin den Vorstoß ihres Verbandes.

Der BUND kritisiert, dass die Fraport AG das von ihr 1994 zum Raumordnungsverfahren für die Cargo-City-Süd vorgelegte Gutachten des TÜV Hessen bei den Genehmigungsunterlagen für die CCT-Werft im vergangenen Jahr nicht berücksichtige. Der TÜV hatte die geschützte Zauneidechse als "nicht selten" im Bereich der Cargo-City-Süd bezeichnet. Die CCT-Werft soll in der Cargo-City-Süd errichtet werden. Da der Lebensraum sich seit 1994 nicht verändert hat, muss man unterstellen, dass die Eidechsen dort noch leben. Fraport führte jedoch keine eigene Bestandsprüfung durch, sondern behauptete, dass die Bestandstandssituation im benachbarten Mark- und Gundwald "positiv zu bewerten" wäre. Diese Behauptung im CCT-Verfahren war unzutreffend. Das Unternehmen nahm sie während des Erörterungstermins für die ebenfalls im Süden des Flughafens geplante A380-Werft zurück und verwies dazu auf die umfangreichen Arbeiten des Forschungsinstitutes Senckenberg für den Flughafenausbau.

Diese fehlerhafte Aussage löst weitreichende rechtliche Konsequenzen aus, da die Landesregierung nun von einem neuen Sachverhalt ausgehen und die Plangenehmigung für die CCT-Werft vom November 2003 überprüfen muss. Zu beachten ist das Europäische Naturschutzrecht, dass einer Beeinträchtigung gefährdeter Tierarten enge rechtliche Grenzen setzt. Eine mögliche Lösung des Konfliktes kann in der Umsiedlung der Zauneidechsen bestehen.

Gegen die Genehmigung der CCT-Werft streitet der BUND auch vor Gericht. In diesem Verfahren geht es aber ausschließlich um die Frage, ob der BUND am Genehmigungsverfahren hätte beteiligt werden müssen. Für weitergehende Aspekte, wie z.B. die Beachtung des Artenschutzes für die Zauneidechse, fehlt dem BUND das Klagerecht.

Weitere Auskünfte gibt Ihnen:
Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND Hessen
Email: thomas.norgall@bund-hessen.de


Quelle: http://archiv.bund-bergstrasse.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/ausbau-des-frankfurter-flughafens-1/