2. August 2018

B 38a: Hessen Mobil verursacht Verzögerung durch Vorlage neuer Gutachten - BUND kritisiert suggestive Äußerungen von MdB Christine Lambrecht

Neue Kostengutachten zur Tunnelvariante W4 und zur Ostumgehungsvariante O2 (hier im Bereich Weiherer Tal) wurden nicht vom BUND, sondern vom Land Hessen beim VGH eingereicht. Fotomontage: BIW

Der BUND-Ortsverband Mörlenbach stellt unmissverständlich klar, dass seitens der Kläger keine neuen Gutachten beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) eingereicht worden sind. Vielmehr hat das Land Hessen im Mai 2018 dem VGH ein Gutachten vorgelegt, das sich mit den Kostengutachten zu den Varianten W4 und O2 auseinandersetzt, die die Kläger dem Verkehrsministerium bereits Ende 2015 übermittelt hatten. BUND-Ortsbeauftragter Herwig Winter: „Wenn Bundestagsabgeordnete Christine Lambrecht als Grund für weitere Verzögerungen im Klageverfahren um die B 38 a also neue Gutachten nennt, die von den Beteiligten eingereicht worden seien, dann sollte sie so fair sein und Ross und Reiter benennen, anstatt zu suggerieren, die Kläger seien die Verursacher. Überboten wird diese unverschämte Vorgehensweise nur noch von Fürths Bürgermeister Volker Oehlenschläger, der mal eben die vom Land Hessen verursachte Verzögerung dem BUND anlastet.“
Hessen Mobil hatte nach Feststellung des BUND mehr als zwei Jahre Zeit, um sich mit den Kostengutachten zu beschäftigen, die seitens der Kläger eingereicht worden waren. Herwig Winter: „Es ist nicht zu verstehen und führt zu berechtigtem Unmut, dass Hessen Mobil sich so lange Zeit gelassen hat. Hat man vielleicht erst jetzt die Brisanz erkannt, die in den von den Klägern bereits 2015 vorgelegten Kostengutachten steckt?“
Personen mit politischer Verantwortung wie Christine Lambrecht sollten nach Auffassung des BUND nicht ihr Heil in Beschleunigungsgesetzen suchen, sondern sich selbstkritisch der Frage stellen, weshalb sie sich dem zur Jahrtausendwende erarbeiteten Kompromiss der Untertunnelungsvariante W4 verschlossen haben, obwohl diese Variante einen idealen Konsens geboten hätte. Herwig Winter: „Mit der W4 wäre eine Variante zum Tragen gekommen, die den Belangen aller Betroffenen gerecht geworden wäre. Sowohl die Anwohner an der B 38 in Mörlenbach als auch die Anwohner der L 3120 in Weiher und Kreidach wären vom Durchgangsverkehr entlastet worden. Die Ostumgehungsvariante O2 dagegen brächte in Weiher und Kreidach zusätzlichen Verkehr. Die W4 wäre mit nur sehr geringfügigen Eingriffen in Natur und Landschaft ausgekommen und hätte kaum landwirtschaftliche Nutzfläche verbraucht. Die O2 dagegen gefährdet landwirtschaftliche Existenzen, zerstört Erholungslandschaft und ist mit dem Verlust an Lebensraum seltener und geschützter Arten verbunden.“

Untertunnelungsvariante W4 könnte längst in Betrieb sein

Die Vorgehensweise der W4-Gegner hat sich nach Auffassung des BUND bereits mehrfach gerächt. Denn alleine für den untauglichen Versuch von Hessen Mobil, für die massiven Natureingriffe, die die O2 mit sich bringt, nach geeignetem Ausgleich zu suchen, hat man Jahre vergeudet. Der BUND hatte von Anfang an nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die O2-Planung mit geltendem Natur- und Artenschutzrecht nicht vereinbar ist. Ein von Hessen Mobil selbst in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Eingriffe keiner der untersuchten Ostvarianten in ihrer Gesamtheit ausgleichbar sind. Konsequenterweise klagt nun der BUND gemeinsam mit einem in seiner Existenz bedrohten Landwirt gegen diese Planung vor dem VGH. Politiker und Planer haben das wissentlich in Kauf genommen, obwohl damit jahrelange Verzögerungen vorprogrammiert waren. Die W4 wäre nach Auffassung des BUND längst in Betrieb, hätte man diese Variante von Anfang an konsequent verfolgt anstatt sie unter anderem durch völlig überzogene Kostenschätzungen zu bekämpfen.

V.i.S.d.P.:
Herwig Winter, BUND-Ortsbeauftragter
Jungviehweide 23
69509 Mörlenbach
fon 06209/4353
fax 03222/1609894
mail herwig.winter@bund.net