BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


11. September 2018

B38a: Darstellung des BUND vom Gericht bestätigt

Fotomontage BIW. Die vom Land Hessen erst im Mai 2018 vorgelegten Gutachten zu den Kosten der Tunnelvariante W4 und der Ostumgehungsvariante O2 (hier im Bereich Weiherer Tal) führen zur Verzögerung des Klageverfahrens um die B 38 a.

Fotomontage BIW. Die vom Land Hessen erst im Mai 2018 vorgelegten Gutachten zu den Kosten der Tunnelvariante W4 und der Ostumgehungsvariante O2 (hier im Bereich Weiherer Tal) führen zur Verzögerung des Klageverfahrens um die B 38 a.

"Das ist eine klare Ansage des Gerichts an alle, die immer wieder versuchen, dem BUND die Verzögerung des B 38 a-Klageverfahrens in die Schuhe zu schieben", kommentiert BUND-Ortsbeauftragter Herwig Winter das Schreiben des Verwaltungsgerichtshofs Kassel (VGH) an die das Land Hessen vertretenden Rechtsanwälte. In dem Schreiben heißt es wörtlich:

„Nachdem das beklagte Land auf die von den Klägern am 28. November 2017 eingereichten gutachterlichen Stellungnahmen zu den Trassenvarianten O2 und W4 am 25. Mai 2018 erwidert und seinerseits dazu eigene, neue Sachverständigengutachten eingereicht hatte, die dem Bevollmächtigten der Kläger zur Wahrung des rechtlichen Gehörs übersandt wurden, hat der Senat sich dazu entschlossen, seine Arbeitskraft in der zweiten Hälfte des Jahres 2018 auf die Vorbereitung und Terminierung anderer anhängiger Verwaltungsstreitverfahren zu ebenfalls dringenden Infrastrukturmaßnahmen zu konzentrieren, wie z. B. der für den ÖPNV im Rhein-Main-Gebiet erforderliche Ausbau der Eisenbahnstrecke 3900 Gießen-Frankfurt/West.“

Diese an Klarheit nichts zu wünschen übrig lassende Antwort des VGH war die Reaktion auf ein Schreiben der Rechtsanwälte, die das Land Hessen im B 38 a-Klageverfahren vertreten und die ihrerseits das Gericht zur Eile gedrängt hatten.

Der BUND-Ortsverband Mörlenbach sieht sich in seiner Auffassung durch das Gericht in vollem Umfang bestätigt. BUND-Ortsbeauftragter Herwig Winter: "Wir haben die von der Bürgerinitiative Weiher (BIW) finanzierten und bereits 2015 erstellten Kostengutachten zu den Varianten W4 und O2 umgehend dem Bundes- und dem Landesverkehrsminister zugesandt. Ein weiteres Gutachten zu der strittigen Ermittlung der Kosten zur W4 durch Hessen Mobil wurde von uns bereits Mitte 2016 veröffentlicht." BIW-Vorsitzender Kurt Dörsam: "Alle Gutachten wurden von der Bürgerinitiative Weiher und damit letztlich von betroffenen und besorgten Bürgern in Weiher finanziert und unmittelbar nach Fertigstellung auf unserer Homepage ebenso wie auf der Homepage des BUND veröffentlicht und können dort eingesehen werden". (siehe www.bi-weiher.de und www.tunnelloesung.de)

Der VGH hatte ursprünglich für Ende 2017 den Verhandlungstermin angekündigt. Der Anwalt des BUND hatte dem Gericht sämtliche Gutachten rechtzeitig für diesen Termin vorgelegt. Das Land Hessen hatte zwei beziehungsweise sogar drei Jahre lang Zeit, um seinerseits dem Gericht rechtzeitig eine Stellungnahme zu den vom BUND eingereichten Gutachten vorzulegen. Herwig Winter: "Das Land Hessen hat aber erst im Mai 2018 seine Gutachten vorgelegt und damit eine erneute Verzögerung des Klageverfahrens verursacht." Nach Auffassung des BUND und der BIW sind die jahrelangen Verzögerungen allesamt der Sturheit der verantwortlichen Planer und Politiker zu verdanken, die sich der umweltverträglichen W4-Variante von Anfang verschlossen haben. Kurt Dörsam: "Die W4 könnte längst in Betrieb sein, wenn man diese Variante von Anfang an konsequent verfolgt hätte. Damit wären nicht nur die Anwohner der B 38 in Mörlenbach, sondern auch die Anwohner der L 3120 in Weiher vom Durchgangsverkehr entlastet worden, während die O2 die Menschen in Weiher mit zusätzlichem Verkehr belasten würde."


Quelle: http://archiv.bund-bergstrasse.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/b38a-darstellung-des-bund-vom-gericht-bestaetigt/