BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


8. September 2005

Baustopp-Ablehnung des Bundesverwaltungsgerichts unverständlich

Von: BUND Hessen

Frankfurt. Mit Enttäuschung und Unverständnis hat der BUND die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) aufgenommen, in welcher die Anordnung eines Stopps der geplanten Waldrodung für den Bau der A380-Werft abgelehnt wird.Aus der Sicht des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erlaubt die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) noch keine Bewertung der Entscheidungsgründe. Denn fehlerhaft wird dort angegeben, dass der BUND vom Gericht die Vorlage der Rechtsfrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefordert habe.

Tatsächlich sind die im vorliegenden Verfahren entscheidenden Rechtsfragen aber bereits Gegenstand einer beim EuGH anhängigen Prüfung. Diese Entscheidung des EuGH über die sich auch vorliegenden Fall stellenden grundlegenden Fragen des Europarechts (FFH-Richtlinie) abzuwarten, hatte der BUND gefordert.BUND-Vorstandssprecherin Brigitte Martin: "Der Inhalt der Pressemitteilung widerspricht dem Sachverhalt und dem Inhalt unserer Klageschrift. Es ist unglaublich, dass nun mit der Abholzung des wertvollen Waldes Fakten geschaffen werden, während am EuGH noch geklärt wird, welchen Schutz vor einer Inanspruchnahme ein solch wertvolles Gebiet zukommt."

Der BUND hatte vorgetragen, dass die maßgebliche Rechtsfrage - unterliegt ein gemeldetes FFH-Gebiet bis zu seiner förmlichen Anerkennung als europäisches Schutzgebiet durch die Aufnahme in die so genannte Gemeinschaftsliste der EU-Kommission einem absoluten Verschlechterungsverbot - offen sei, weil diese Frage durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes München vom 19. 04. 2005 bereits dem Europäischen Gerichtshofshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt wurde.

Die Rechtsfrage muss deshalb nicht erst durch das BVerwG "vorgelegt werden", wie das Gericht nun schreibt. Sie wurde dem EuGH bereits seitens des VGH München im Verfahren betreffend die Inntalautobahn vorgelegt und muss nun zwingend durch das europäische Gericht entschieden werden.

Mit der heutigen Entscheidung des BVerwG kann die missliche Situation entstehen, dass die Rechtsposition des BUND, die im übrigen auch der des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 18. 07. 2005 (Baustoppanordnung für Flughafenausbau Lübeck) entspricht, zu einem späteren Zeitpunkt bestätigt wird. Dann wäre der eigentlich geschützte Wald für die Errichtung der A380-Werft bereits gefallen.

Der BUND hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass die Werft für den A380 auch ohne Naturzerstörung auf dem bestehenden Flughafengelände errichtet werden kann.


Quelle: http://archiv.bund-bergstrasse.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/baustopp-ablehnung-des-bundesverwaltungsgerichts-unverstaendlich/