BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


14. August 2004

BUND-Bensheim fordert Wiedereinführung der Baumschutzsatzung

Von: Andreas Rossa

Bensheim. Nachdem die Hessische Landesregierung per Landesgesetz sämtliche Baumschutzsatzungen im Land aufgehoben hat, ist es nun Sache jeder einzelnen Kommune zu entscheiden, wie der Baumbestand in den Städten und Gemarkungen zu schützen ist. Dass eine neue Baumschutzsatzung dringend erforderlich ist, zeigt gerade in Bensheim das rücksichtslose Vorgehen der verantwortungslosen Baumvernichtungsaktion im Eulerpark. Ohne Baumschutzsatzung hätte sie weder gestoppt noch bestraft werden können.

Großkronige Bäume haben gerade im innerstädtischen Bereich durch ihre Filterfunktionen eine herausragende Funktion für die Luftqualität und das Mikroklima. Auch für das Stadtbild ist ein Erscheinungsbild das von Grünstrukturen geprägt ist attraktiv und damit von Vorteil.

Das alte Bäume geschützt werden müssen, ist eigentlich selbstverständlich. Natürlich muss es trotzdem möglich sein, auch einen alten Baum zu fällen, wenn eine Gefahr von ihm ausgeht oder tatsächlich triftige Gründe dafür vorliegen.

Politiker weisen häufig darauf hin, dass nach Baumfällaktionen Neupflanzungen vorgenommen würden. Leider benötigen diese viele Jahrzehnte, bis sie die Funktion der alten Bäume übernehmen können und es ist nicht sehr gewiss, ob unter den heutigen vielfältigen Belastungen in den Städten Jungbäume überhaupt noch Umfang und Größe der bestehenden alten Bäume erreichen werden.

Die Ökologische Wertigkeit von Bäumen für die Lebens- und Nahrungsmöglichkeit von Insekten zeigt im Vergleich, dass auf der Linde 30 Insekten, auf einer Eiche 300 Insekten und auf einer Platane 1 Insekt Nahrung finden. Daraus folgt für Vögel, Kleinsäuger und Insekten, dass die Nahrungskette bei der Platane nicht vorhanden ist. Die Gründe sind vielfältig, so können eventuell Blätter bzw. Laub nicht verwendet werden, Früchte können nicht ausreifen oder sind ungenießbar, Blüten sind nicht nutzbar. Das selbe gilt auch für Sträucher: Einheimische, wie Weißdorn, Holunder oder Feldahornsind Vogelschutzgehölze, Bienennährgehölze, Nahrungsquelle.Nicht einheimische wie Feuerdorn, Götterbaum oder Bambus sind dies nicht oder nur eingeschränkt.Daher sollten grundsätzlich einheimische Bäume und Sträucher beim Pflanzen Vorrang haben für unsere Natur und für uns.

Nach Meinung des BUND Ortsverbandes ist es sinnvoll, nach der roten Strich Aktion als nächstes eine Grüne Blatt Revolution zu starten und fordert die Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung .


Quelle: http://archiv.bund-bergstrasse.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/bund-bensheim-fordert-wiedereinfuehrung-der-baumschutzsatzung/